Düsteres Jubiläum: Vor 25 Jahren gingen 3000 Menschen in Rostock auf Asylsuchende los. Diskriminierende Hinterlassenenversicherung: Lesben werden zu Witwern nach dem Tod ihrer Partnerin. Den Podcast gibts hier:
Rechtlich sind verwitwete Lesben Witwer
Der Buchstabe R steht im Schweizer Sozialversicherungsgesetz für eine grosse Ungerechtigkeit. Witwer werden nämlich dort anders behandelt als Witwen. Wenn eine verheiratete Frau älter als 45 Jahre ist und mindestens 5 Jahre verheiratet war, erhält sie eine Witwenrente, wenn ihr Mann stirbt. Ein Witwer erhält nichts.
Seit homosexuelle Paare ihre Partnerschaft – ähnlich wie eine Ehe – registrieren können, haben sie mehr Rechte. Nicht aber beim Todesfall einer Partnerin. Stirbt eine lesbische Frau in einer registrierten Partnerschaft, wird die Hinterbliebene rechtlich nicht zur Witwe, sondern zum Witwer.
Eine absurde Gesetzgebung, gegen die sich die Lesbenorganisation Schweiz LOS jetzt wehrt – mit einer Petition und einer parlamentarischen Motion:
25 Jahre Pogrome in Rostock
Vor 25 Jahren ereigneten sich schreckliche Szenen im norddeutschen Rostock. Ein Mob aus Rechtsextremen und besorgten BürgerInnen griff vier Tage lang Unterkünfte für MigrantInnen im Stadtteil Lichtenhagen an. Die Polizei schritt kaum ein, es grenzt an ein Wunder, dass alle BewohnerInnen aus den brennenden Häusern gerettet werden konnten.
Damals entstand auch das Bild des offensichtlichen betrunkenen Mannes in Deutschland-Trikot, welcher in die Hose uriniert hat und den Arm zum Hitlergruss hebt:
RaBe hat Töne und Kommentare zu den Vorkommnissen vom August 1992 zusammengestellt:
Der Twitter-User @Lichtenhagen_92 bereitet in Originalzeit Originaldokumente und ZeitzeugInnenberichte als Tweets auf und lässt so die Pogrome von 1992 noch einmal Revue passieren:
Tweets by Lichtenhagen_92