Wir diskutieren im RaBe-Info über den 10. Geburtstag der UNO-Erklärung zu den Rechten der Indigenen und was sie gebracht hat. Und wir fragen, was bringt eigentlich die Abstimmung zur Ernährungssicherheit am 24. September 2017:
10 Jahre UNO-Deklaration für Indigene
„Indigene Völker bestehen aus Menschen, die in Ländern mit unterschiedlichen ethnischen Gruppen leben, die von der frühesten Bevölkerung abstammen, die in diesem Gebiet überlebten und die als Gruppe nicht die nationale Regierung der Länder kontrollieren, in denen sie leben.“ Das ist die Definition von Amnesty-Indigene.
Vor zehn Jahren verabschiedeten die Vereinten Nationen UNO die Deklaration für die Rechte indigener Völker. Diese Rechte haben zwar einen wichtigen Symbolcharakter, doch sie sind rechtlich nicht bindend. Das heisst, Indigene erhalten zwar das Recht auf Selbstbestimmung, aber juristisch einfordern können sie es vielerorts nicht.
Abstimmung über Ernährungssicherheit
Die Verfassung wird nach dem 24. September 2017 höchstwahrscheinlich um einen Artikel reicher, den Verfassungsartikel zur Ernährungssicherheit:
Es gibt keine neuen Gesetze und absehbaren Folgen bei einem JA zur Ernährungssicherheit. Die Abstimmung ist also eigentlich eine Nullnummer, trotzdem macht es Sinn, sich Gedanken über die Ernährungssituation in der Schweiz um machen – zum Beispiel über die Frage der Souveränität.
Im Jahr 2016 fiel der netto Selbstversorgungsgrad der Schweiz erstmals unter 50%. Die Schweiz kann sich also nicht selber ernähren. Bei genauerer Betrachtung sind fast alle Lebensmittel bei der Produktion von Importen abhängig: Saatgut, Maschinen, Pestizide, Dünger, Medikamente für Tiere etc. kommen häufig aus anderen Ländern. Einen etwas anderen Ansatz als die Initiative für Ernährungssicherheit, verfolgt die Ernährungssouveränitätinitiative. Die soziale-grüne Initiative, über die erst in der Zukunft abgestimmt wird, fordert eine nachhaltige Landwirtschaft nicht nur in der Schweiz, sondern auch anderswo. Bei Importen soll auch auf Fair Trade geachtet werden.