Entscheidung im Fall des Walliser Grenzwächters L. Das Militärgericht in Bern verurteilt den Mann wegen fahrlässiger Tötung bedingt zu 7 Monaten Haft. / Zu wenig Mädchenhäuser in der Schweiz. In Biel soll ein neues Haus entstehen für Mädchen unter 20 Jahren, die von Gewalt bedroht sind. / Geräusche, Stimmen und Elektronika im heute erschienenen Album der Musikerin Milena Patagonia.
Grenzwächter L. verurteilt
Der Wallliser Grenzwächter L. ist dafür verantwortlich, dass eine aus Syrien geflüchtete Frau im Sommer 2014 ihr Kind verlor, weil er ihr auf dem Grenzwachtposten in Brig jegliche medizinische Hilfe verweigerte, und sie dann nach Italien ausschaffen liess.
Das Militärgericht in Bern verurteilte den damalien Einsatzleiter nach einem viel beachteten Prozess wegen fahrlässiger Körperverletzung, versuchtem Schwangerschaftsabbruch und mehrfachem Nichtbefolgen von Dienstvorschriften zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten und zu einer bedingten Geldstrafe von 9000 Franken.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert, die Anklage eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung. Das Gericht hat sich gestern für den Mittelweg entschieden. In den zwei zentralen Fragen – wann ist das Kind gestorben und wann haben die Eröffnungswehen begonnen – ist das Gericht von der Anklage abgewichen. Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung überlegen sich, das Urteil ans Militärappellationsgericht weiterzuziehen.
Harsch kritisiert wird das Urteil des Militärgerichts von der Gewerkschaft des Grenzwachtpersonals Garanto. Garanto ist bestürzt, dass Grenzwächter L. nicht freigesprochen wurde. Dieses Urteil stelle die Arbeit des gesamten Grenzwachtcorps in Frage. Der Druck sei hoch, die Anforderungen gross und der Personalmangel akut. Garanto ist überzeugt, dass Grenzwächter L. nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat.
RaBe sprach mit Heidi Rebsamen, Zentralsekretärin der Gewerkschaft des Grenzwacht-Personals Garanto
Mehr zum Grenzwächter-Prozess vor dem Militärgericht gibt`s hier
Mädchenhäuser
Der Verein Mädchenhouse des Filles möchte in Biel einen Unterschlupf einrichten für Mädchen und junge Frauen, welche Schutz suchen vor sexueller, physischer oder psychischer Gewalt oder Zwangsheirat. In Zürich gibt es bereits seit Jahren ein solches Mädchenhaus, doch die sieben Plätze, welches es anbieten kann, reichen kaum aus um den Bedarf zu decken. Als erstes möchte der Verein nun nächsten Frühling eine Pilotphase beginnen, bei welcher er mit drei Plätzen erste Erfahrungen sammelt. Um dem Projekt auf die Beine zu helfen, läuft zurzeit ein Crowdfunding. Melanie Hiltbrant, Ko-Präsidentin des Vereins, sprach mit RaBe über die Dringlichkeit eines solchen Unterschlupfes und darüber, wie schwierig es ist, beim Kanton ein offenes Ohr und finanzielle Unterstützung für ein solches Projekt zu finden.
Milena Patagonia
Nicht entdeckt werden, sondern selber machen! Gesagt getan und so erscheint heute MP EP, ein Mini-Album mit insgesamt sieben Songs von Milena Patagônia. Hinter dem Pseudonym steckt die 31-jährige Musikerin und Journalistin Milena Krstic, eine leidenschaftliche Geräuschesammlerin, die sich ebenso leidenschaftlich für die Sache der Frau einsetzt.
Es ist eine Mischung aus Spoken Word, Elektronika, RnB und Geräuschsampels, welche Milena Patagônia mit viel Experimentierfreude auf MP EP vereint. Im Zentrum steht ihre ausdrucksstarke Stimme, die in Mundart Gefühlswirrungen und das Knochenfinden im Wald besingt. Nein, feministisches Engagement und dabei selber leichtbekleidert in einem Video auftreten, sei kein Widerspruch, sagt Milena Patagônia über ihren Videoclip «Waud». Nackte Haut als Ausdrucksform habe nichts damit zu tun, wie ernsthaft das eigene musikalische Schaffen sei.
Radioblog
Im heutigen Radioblog meldet sich unser imaginärer Hässig-Redaktor Wilfried Würgler zu Wort.