Im Oktober nahm der Berner Stadtrat eine Motion an, welche häusliche Gewalt in den Quartieren Berns zum Thema machen will, und in unserer Serie zu den Menschenrechten sprechen wir heute mit einer Schweizerin, welche bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zog um einen Grosskonzern zur Verantwortung zu ziehen
Stadtteile ohne Partnergewalt
Es sind Zahlen, die schockieren: Laut dem eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau stirbt in der Schweiz alle 2 Wochen eine Person an den Folgen von häuslicher Gewalt.
Pro Tag muss die Kantonspolizei Bern im Schnitt 3 Mal ausrücken wegen häuslicher Gewalt, dabei handle es sich laut Angaben der Polizei- und Militärdirektion oft um Wiederholungstaten.
Politischer Handlungsbedarf ist also da, das hat auch der Berner Stadtrat erkannt und im letzten Monat eine Motion der Alternativen Linken AL angenommen. Nun startet die Stadt ein Pilotprojekt mit dem Namen „Stadtteile ohne Partnergewalt“ kurz „StoP“. Dieses ist angelehnt an ein Konzept mit dem selben Namen, welches aus Hamburg stammt. Dort hat StoP bereits gut Erfahrungen gemacht, mit der Strategie, das unmittelbare Lebensumfeld der Betroffenen mit einzubeziehen, wenn es um häusliche Gewalt geht, wie Angela Falk, Stadträtin der AL und Fachberaterin Opferhilfe bei der Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern im Interview mit RaBe erklärt.
Wie Frau Howald Moor gegen einen Grosskonzern bis vors EGMR zog
Renate Howald Moor ging bis Strassburg, um für die Rechte ihres verstorbenen Mannes zu klagen. Ihr Mann hatte jahrzehntelang für einen Grosskonzern gearbeitet und kam dabei mit schädlichem Asbest in Berührung. Erst viele Jahre später erhielt er die Quittung, wurde krank und starb an Krebs. Die verantwortliche Unternehmung wollte keinen Schadenersatz zahlen und wurde dabei von sämtlichen Schweizer Gerichten unterstützt – mit der Begründung, der Fall sei verjährt. Erst der EGMR in Strassburg gab dem Mensch und nicht dem Konzern recht: da Asbesterkrankungen oft erst nach Jahrzehnten ausbrechen, muss die Verjährungsfrist für die Verantwortlichen verlängert werden. RaBe hat Renate Howald Moor in Baden getroffen: