Heute debattieren Kornelia Hässig Vinzens (SP, Pro Energiegesetz) und Adrian Haas (FDP, Contra Energiegesetz) über die Energiezukunft des Kantons Bern – anlässlich der Abstimmung vom 10. Februar 2019. Die Gesellschaft für bedrohte Völker fordert schon lange mehr Transparenze beim Goldhandel – nun erhält sie Schützenhilfe von der eidgenössischen Zollverwaltung.
Mehr Transparenz beim Goldhandel?
Die Schweiz importiert laut Aussenhandelsstatistik jährlich bis zu 3000 Tonnen Rohgold im Wert von bis zu 110 Milliarden Franken. Das Goldgeschäft ist so bedeutend wie risikoreich: Immer wieder kursieren Berichte über illegale Minen, Menschenhandel, Kinder- und Zwangsarbeit, über Umweltverschmutzung, Territorialkonflikte, Landraub und Menschenrechtsverletzungen bis zu Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Deshalb fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker GfbV seit Jahren mehr Transparenz im Schweizer Goldhandel und hat jetzt nach langem Ringen einen wichtigen Durchbruch erzielt: Die Schweizerische Zollverwaltung stützt ihre Forderung, wonach die vier grössten Schweizer Goldraffinerien die Herkunft ihres Goldes offenlegen müssen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Die Schweizer Goldraffinerien haben 30 Tage Zeit, den Entscheid der Zollverwaltung anzufechten.
Mehr Transparenz bei den Lieferketten forderte kürzlich auch der Bundesrat im Bericht Goldhandel und Menschenrechte vom November 2018. Gleichzeitig stellte er jedoch klar, aus Konkurrenzgründen auf strengere, rechtliche Bestimmungen verzichten zu wollen. Der Vergleich mit grossen Raffinationsstandorten wie Indien, Südafrika oder dem Emirat Dubai zeige, dass „die verglichenen Rechtsordnungen keine ausdrücklichen Verbote der Einfuhr von Gold enthalten, das unter menschenrechtswidrigen Bedingungen produziert wurde. Zudem verpflichtet keines dieser Länder Unternehmen, die Gold einführen, die Produktionsbedingungen dieses Goldes zu melden.“ Darum wolle auch die Schweiz die Einfuhr von problematischem Gold nicht generell verbieten, und freiwillige Massnahmen der Goldraffinerien setzen.
Wird Bern zum Musterkanton punkto Energiewende?
Nachdem der Grosse Rat des Kantons Bern eine Erneuerung des Energiegesetzes angenommen hatte, ergriffen rechtsbürgerliche Kreise und einzelne Wirtschaftsverbände das Referendum. Am 10. Februar 2019 muss das Stimmvolk darüber abstimmen. Unterstützt wird das Gesetz, das aus ökologischer Sicht bloss einen Kompromiss darstellt, von der bürgerlichen Mitte, von Linken und Grünen sowie von Umweltorganisationen und Wirtschaftsverbänden aus dem Bereich Gebäudehülle und Energietechnik.
Weil der Bund die Energiewende von fossiler hin zu erneuerbarer Energie anstrebt, müssen die Kantone ihre Gesetze anpassen. Bern will besonders vorbildlich sein und schmutzige Ölheizungen in Zukunft verbieten. Der Kompromiss besteht darin, dass unter gewissen Umständen, auch in Zukunft noch auf Öl gesetzt werden darf. Hausbesitzer*innen müssen dann einfach dafür sorgen, dass sie gewisse energiesparende Massnahmen für ihre Gebäude ergreifen. Die Befürworter*innen des Energiegesetzes betrachten das Gesetz als eine wichtige Weichenstellung, die sich langfristig auszahle. Die Gegner*innen haben Angst, das Gesetz führe zu mehr Bürokratie und verteuere das Wohnen.
Beim RaBe-Info debattieren die Grossratsmitglieder Kornelia Hässig Vinzens (SP, Pro Energiegesetz) und Adrian Haas (FDP, Contra Energiegesetz) über die Energiezukunft von Bern:
Über die umstrittene Studie zur Verteuerung von Mieten, welche am Schluss der Debatte erwähnt wird, erschien am 22. Januar 2019 ein Artikel im Bund.