Die Menschenrechtsorganisationen Solidarité sans frontières und IGA SOS Racisme fordern, das Nothilfe-Regime des Bundes abzuschaffen. Die Lebensbedingungen von Asylsuchenden mit Nothilfe seien vielerorts unerträglich. Sie haben das Zentrum Oberbuchsiten in Solothurn unter die Lupe genommen: Der Zustand der Wohnungen ist zum Teil sehr schlecht. Asylsuchende haben nur wenig Privatsphäre, weil sie auf engstem Raum zusammen leben müssen. Die medizinische Unterstützung ist vielfach mangelhaft.
Irreführend seien Bilder, die letztes Jahr von einem Lokalfernsehen gezeigt wurden, sagt Françoise Kopf von IGA SOS Racisme gegenüber RaBe. Sie zeigten eine renovierte Wohnung. Für die meisten Menschen seien die Zustände hingegen unhaltbar. Problematisch sei das Nothilfe-Regime auch im Alltag:
Der Anwalt Peter Frei sagt gegenüber RaBe, es sei möglich, das Nothilfe-Regime juristisch anzufechten. In der Bundesverfassung ist Sozialhilfe (BV, Art. 12) garantiert – ebenfalls garantiert ist das Verbot von Diskriminierung (BV, Art. 8). Der Anwalt und die Menschenrechtsorganisationen überlegen sich nun, die Nothilfe gerichtlich anzufechten. Es gehe nicht, dass es unterschiedliche Formen von Sozialhilfe gebe und dass einige, nur wegen ihrer Herkunft, mehr erhalten als andere: