Wenn die Eltern die Krankenkassenprämien fürs eigene Kind nicht bezahlen, startet dieses mit Schulden ins 18. Lebensjahr. Die ehemalige Berner Nationalrätin und Frauenrechtlerin Barbara Gurtner blickt zurück auf eine Zeit, als für Frau alles noch ganz anders war. Dies und mehr gibts im heutigen Info zu hören:
Mit Schulden in die Volljährigkeit
Eigentlich sind Eltern gesetzlich dazu verpflichtet, die Krankenkassenprämien ihrer Kinder zu bezahlen. Tun sie das nicht, so werden die Schulden am 18. Geburtstag automatisch auf die Kinder überwälzt. Unfair sei das, fand SP-Nationalrätin Bea Heim und reichte eine Motion ein. Letzte Woche hat der Nationalrat dieser mit einer überwältigenden Mehrheit von 174 zu 2 Stimmen zugestimmt, das Geschäft geht nun in den Ständerat.
Martin Flügel von der Caritas kennt die Problematik aus der Praxis. Immer wieder kämen junge Erwachsene in die Schuldenberatung, welche nachträglich Krankenkassenprämien berappen sollten.
Die harten Kämpfe der Neuen Frauenbewegung
Vor dem neuen Eherecht verlor Frau mit der Heirat jegliches Selbstbestimmungsrecht: Keinen Telefonanschluss, kein Bankkonto, keinen Mietvertrag. Wenn Mann es so wollte, war Frau bis 1988 ganz und gar abhängig von der Gunst oder Missgunst ihres Ehemannes.
Während in Marokko und Tunesien Frauen 1959 bereits wählen durften, sprachen sich im selben Jahr die Schweizer Männer an der Urne gegen das Stimm- und Wahlrecht für Frauen aus. Erst beim zweiten Versuch am 7. Februar 1971 erhielten die Frauen das Stimm- und Wahlrecht auf nationaler Ebene. Als letzter Schweizer Kanton folgte geschlagene 20 Jahre später Appenzell-Innerrhoden. Drei Mal lehnten die Männer an der Landsgemeinde das Frauenstimmrecht ab, bis ein Bundesgerichtsentscheid von 1990 der Diskriminierung ein Ende setzte.
Seit den 1970er Jahren forderte die Neue Frauenbewegung das Recht auf straffreien Schwangerschaftsabbruch immer und immer wieder lautstark. Nach zahlreichen Anläufen befürwortete das Schweizer Stimmvolk fast 30 Jahre später die Fristenlösung. Seit 2002 darf Frau nun bis zur 12. Schwangerschaftswoche straflos abtreiben.
Bis am 1. April 2004 galt häusliche Gewalt in der Schweiz als Privatsache. Wenn Männer ihre eigenen Frauen schlugen und misshandelten, wurde das bis vor 15 Jahren nicht strafrechtlich verfolgt, solange das Opfer den Täter nicht anzeigte, selbst wenn die Strafverfolgungsbehörden davon wussten. Erst seit 2004 gilt Gewalt in Paarbeziehungen als Offizialdelikt.
Barbara Gurtner (Jhrg. 1943), ehemalige Berner Nationalrätin der PDA/POCH-Fraktion, kämpfte ihr Leben lang für die Rechte der Frauen, und ist heute in der Grossmütterrevolution aktiv. Im RaBe-Info blickt sie zurück auf eine Zeit, als für Frau alles noch ganz anders war.