Bi aller Liebi…über Sexualität sprechen ist schon lange kein Tabu mehr. Wenn es aber plötzlich um Sexualität bei Menschen mit Beeinträchtigung geht, dann schon.
Sexualität ist ein Menschenrecht, dies ist auf verschiedensten Ebenen festgehalten: im Völkerrecht (z.B. UN-Behindertenrechtskonventionen), im Bundesrecht, auf Kantonaler Ebene und in Richtlinien diverser Institutionen (Wohheimen für Menschen mit Beeinträchtigung). Doch wie weit sind wir in der Schweiz, wenn es darum geht, dass alle Menschen mit einer Beeinträchtigung ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung nutzen können? Können sie ihre Gefühle, ihre Sinnlichkeit und ihre Sexualität frei ausleben? Dies wollen wir von Sibylle Ming wissen. Sie ist Sozialarbeiterin FH, Sexualpädagogin, Systemische Sexualberaterin und Fachfrau für Sexuelle Gesundheit in Bildung und Beratung bei der Fachstelle Sexuelle Gesundheit Aargau. Zudem doziert sie an verschiedenen Fachhochschulen der Schweiz.
Gemeinsam besprechen wir Themen wie Aufklärung, Verhütung, Schutz vs. Selbstbestimmung und schauen, wie das Thema Sexualität in Wohn-Institutionen für Menschen mit Beetinrächtigung angegangen wird und welche Hürden bestehen.
Weiterführende Informationen:
- Broschüre „Sexualität, Intimität und Partnerschaft“ von Insos und Sexuelle Gesundheit Schweiz
- Informationen der Dachorganisation der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung Insieme
- Broschüre „Behinderung und Sexualität“ der Schweizer Zeitschrift für Heilpädagogik