Immer häufiger laden Festivals und andere Kulturveranstaltungen in der Schweiz Kulturschaffende aus aller Welt ein – auch aus Ländern, die nicht zum europäischen Schengenraum gehören und deshalb einer Visumspflicht unterliegen. Normalerweise reicht ein Touristenvisum, damit ein Kulturschaffender oder eine Kulturschaffende in die Schweiz einreisen darf. Musikschaffende dürfen mit einem Touristenvisum zum Beispiel bis zu acht Konzerte in der Schweiz geben, wenn die Veranstaltenden garantieren, dass ihr Aufenthalt geregelt ist – mit Gagen und Übernachtungsmöglichkeiten.
Doch immer wieder passiert es, dass Behörden, also Migrationsämter, Botschaften und Konsulate, den Kulturschaffenden das Visum verweigern. Bei jungen Kulturschaffenden wird die Ablehnung mit einem sogenannten «Migrationsrisiko» begründet. Die Behörden haben Angst, dass jemand nach seinem Auftritt in der Schweiz nicht mehr zurück ins Heimatland geht und stattdessen hier um Asyl anfragt. So etwas passiere extrem selten, sagt Mauro Abbühl, Co-Leiter von artlink, dem Büro für Kulturkooperation, gegenüber RaBe. Seit 25 Jahren vermittelt er Kultur aus aller Welt in der Schweiz.
Abbühl ist Mitglied der Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt, welche die Einhaltung des UNESCO-Abkommens überwacht, das die Schweiz 2008 unterschrieben hat. Eigentlich wäre die Schweiz verpflichtet, Kulturschaffenden aus aller Welt eine Vorzugsbehandlung zu gewähren. Doch oft tut sie es nicht. Neben restriktiven Visabestimmungen, legt sie den Kulturschaffenden oft auch bürokratische Steine in den Weg. Eine Visumsanfrage dauert häufig sehr lange und fordert von Veranstaltenden, dass sie extrem langfristig planen. Das ist für ein kleines Festival meistens unmöglich, weil es erst kurzfristig weiss, ob es genug Geld hat, um jemanden aus der Ferne einladen zu können.
Damit sie etwas in der Hand hat, um mit dem Staatssekretariat für Migration SEM über bessere Bedingungen zu verhandeln, hat die Koalition für die kulturelle Vielfalt eine Kampagne gestartet: Sie fordert Kulturveranstaltende auf, ihre «schlechten» Erfahrungen zu dokumentieren und zu melden. Die Behörden sensibilisieren ist einfacher als die restriktive Gesetzgebung im Bereich der Migration zu verändern, sagt Mauro Abbühl: