Im RaBe-Info geht es heute um Studierende, die klare Forderungen an das neue Parlament im Bundeshaus richten, um das rasant fortschreitende Insektensterben bei uns in der Schweiz und darum, dass trans- und intersexuelle Personen ihren Namen- und Geschlechtseintrag leichter ändern können.
Podcast der ganzen Sendung:
Forderungen an die Politik
Der Verband der Schweizer Studierendenschaften VSS wendet sich mit einer Resolution ans neugewählte Parlament. Darin verlangt er von der Politik mehr Anstrengungen in Sachen Chancengleichheit und Nachhaltigkeit, mehr Mitspracherecht für Studierende, Massnahmen für einfache internationale Mobilität sowie angemessene Bildungsinvestitionen, wie Lea Schlenker, Co-Präsidentin des VSS im Interview mit RaBe erklärt.
Insektensterben auf dem Vormarsch
Es sind alarmierende Zahlen: Das Insektensterben in Europa schreitet offenbar derart schnell voran, dass die Menge an Insekten in den letzten 30 Jahren um etwa 80 Prozent zurückging. Das belegt die sogenannte Krefelder-Studie aus dem Jahr 2017. Die Ursachen dafür sind vielfältig, – allerdings geht die Wissenschaft davon aus, dass vor allem die Industrialisierung, die intensive Landwirtschaft und der Klimawandel mitverantwortlich sind für den rapiden Rückgang.
Ebenfalls problematisch ist die Tatsache, dass der Mensch das Insektensterben teilweise gar nicht wahrnimmt und sich der ungeheuren Vielfalt der kleinen Tiere nicht wirklich bewusst ist. Wer an Insekten denkt, denkt wohl zuerst an Bienen, Schmetterlinge oder andere Flugkünstler, aber wohl kaum an die 34’000 anderen Arten, die es noch gibt.
Die kontinuierliche Abnahme der Insekten bedroht auch das Überleben anderer Tiere und Pflanzen. Insekten dienen vielen anderen Tieren als Nahrungsgrundlage und prophezeien daher einen noch viel grösseren, allgemeinen Artenschwund. Stehen wir heute also kurz vor einem gigantischen Massenaussterben?
Das Naturhistorische Museum Bern hat sich genau dieser Frage angenommen und dazu vergangene Woche eine Podiumsdiskussion durchgeführt:
Einfachere Bürokratie für trans und inter Personen
An seiner Sitzung vom letzten Freitag hat der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse punkto Änderungen im Personenstandregister für trans und inter Personen zur Kenntnis genommen. Er will nun die Prozesse vereinfachen und hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Trans und inter Personen sollen schon bald Geschlecht und Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern lassen können, zurzeit gibt es noch keine gesamtschweizerischen Regelungen. Das führe dazu, dass die zuständigen Bezirks- und Amtsgerichte „ihrer Kreativität freien Lauf lassen“, wie Alecs Recher, Jurist beim Transgender Network Schweiz im Interview erklärt. Änderungen im Personenstandregister zu erwirken sei somit oft ein Spiessrutenlauf, oft hänge es von der*dem für das Gesuch zuständigen Richter*in ab, was verlangt werde.
1993 hielt das Bundesgericht fest, dass ein „irreversibler Geschlechtswechsel“ Bedingung sei, jedoch ohne dies genauer zu erläutern. Früher haben die Gerichte „irreversiblen Geschlechtswechsel“ meistens als operativ oder durch Hormonbehandlung erreichte Fortpflanzungsunfähigkeit (Sterilisation) ausgelegt. Eine medizinische Angleichung zu erzwingen ist aber rechtlich nicht haltbar. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat hierzu ein klares Urteil gefällt, an das sich auch die Schweizer Gerichte halten müssen: Für die Änderung von Name und amtlichem Geschlecht dürfen weder Hormonbehandlung, noch Operationen noch andere körperliche Angleichungsmassnahmen verlangt werden. Deswegen wird heute – neben anderen Formularen – oft nur noch eine Bestätigung der Geschlechtsidentität durch eine medizinische Fachperson verlangt, der neue Gesetzesentwurf des Bundesrates sieht nun weitere Vereinfachungen vor.
Einen Kritikpunkt an der bundesrätlichen Gesetzesvorlage verortet Alecs Recher vom Transgender Network Schweiz im Umgang mit Menschen, welche sich im zweigeschlechtlichen Schema nicht repräsentiert fühlen. Denn der Bundesrat will weiterhin am binären Geschlechtsmodell – männlich und weiblich – festhalten und keine dritte Geschlechtskategorie einführen.