Wiederholt betonte die Schweizer Justizministerin Karin Keller-Suter, dass für Geflüchtete während der Corona-Krise dieselben Regeln gelten wie für alle anderen Personen auch. An einer bundesrätlichen Corona-Pressekonferenz sagte die Bundesrätin:
«Natürlich gilt weiterhin, in Zusammenhang mit der Corona-Krise stellen Asylsuchende keine besondere Gefahr dar und werden gleich behandelt wie alle anderen Personengruppen. Für sie gilt daher ebenfalls ein Einreiseverbot, da sie ihr Asylgesuch in Italien, Deutschland, Frankreich oder Österreich stellen können. Damit befinden sie sich innerhalb der Schengen-Binnengrenzen und die Dublin 3-Verordnung sieht dies ausdrücklich so vor.»
Sarah Progin, Professorin für Europa- und Migrationsrecht an der Universität Fribourg und Co-Direktorin des Zentrums für Migrationsrecht widerspricht vehement.
Wenn die Schweiz Geflüchtete an den Aussengrenzen abweise, ohne deren Asylgesuche zu prüfen, verstosse sie in mehrfacher Hinsicht gegen zwingendes Völkerrecht. Die Genfer Flüchtlingskonvention verlange, dass der Zugang zum Asylverfahren jederzeit gewährleistet bleibt. Zusätzlich ergebe sich dies auch aus dem Non-Refoulement-Prinzip, welches besage, dass man niemanden an der Grenze zurückweisen dürfe, wenn man nicht sicher wisse, dass der Person auf der anderen Seite der Grenze unmenschliche Behandlung oder Verfolgung drohe. Somit müsse die Schweiz an den Aussengrenzen in jedem Fall eine individuelle Prüfung jedes Asylgesuches vornehmen.
Auch den bundesrätlichen Verweis auf die Dublin-Verordnung lässt Sarah Progin nicht gelten. In der Dublin-Verordnung seien zahlreiche Kriterien festgeschrieben, wonach nicht wie üblich derjenige Staat für die geflüchtete Person zuständig sei, in dem das Asylgesuch eingereicht wurde, sondern eben ein anderer Dublin-Staat. So zum Beispiel wenn die geflüchtete Person minderjährig sei oder Familienmitglieder in einem anderen Dublin-Staat habe. Um das zu überprüfen, müsse die Schweiz jedes Gesuch einzeln behandeln und habe somit keine Begründung, sämtliche Personen an der Grenze zurückzuweisen.
Obwohl die Schweiz inzwischen bei weitem nicht mehr das einzige europäische Land ist, welches die europäischen Binnen- und Aussengrenzen für Geflüchtete geschlossen hat, gibt es kaum Kritik an den Verstössen gegen das zwingende Völkerrecht und diversen Grund- und Menschenrechten. Sarah Progin erklärt dies damit, dass sich die europäischen Staaten offenbar einig seien, dass man sich in der aktuellen Corona-Krise nicht auch noch mit der Asylproblematik befassen wolle und man es deswegen jetzt einfach mal mit Abschottung versuche.
Warum die Schweiz mit ihrer aktuellen Asylpolitik gegen zwingendes Völkerrecht verstösst, erklärt Sarah Progin im Gespräch mit RaBe: