Heute im RaBe-Info: Der ausführliche Talk mit Fragen zum neuen Urheberrechtsgesetz.
Podcast der ganzen Sendung:
Das neue Urheberrechtsgesetz tritt in Kraft
Nach fast 10 Jahren intensivster Verhandlungen tritt am 1. April 2020 das neue Urheberrechtsgesetz in Kraft. Hauptziel ist, auch im Internetzeitalter die Rechte von Musik-, Kunst-, und Kulturschaffenden zu schützen, ohne die Internetnutzenden pauschal zu kriminalisieren.
Insgesamt sei dies relativ gut gelungen, sagt Willi Egloff. Egloff ist Urheberrechtsspezialist und Mitverfasser des eben erschienenen neuen Kommentars zum Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Das neue Urheberrecht müsse als politischer Kompromiss verstanden werden, auf den sich die zentralen Interessensgruppen im Rahmen einer ganzen Reihe von Neuregelungen geeinigt hätten.Als wichtiges neues Element im neuen Urheberrecht nennt Egloff die erweiterte Kollektivlizenz, durch welche Musiker*innen, Filmproduzierende und Schriftsteller*innen über die Verwertungsgesellschaften sehr viel einfacher und direkter finanziell profitieren könnten, falls ihre Werke genutzt werden.
Obwohl mit dem neuen Urheberrecht nun sämtliche Fotos geschützt sind, zerstreut Willi Egloff die von der Piratenpartei Schweiz geäusserten Befürchtungen, jegliches Verwenden von Bildern auf den Sozialen Medien sei nun strafbar und es würden Klagewellen drohen. Natürlich müsse man nun aufpassen, wenn man irgendwelche Bilder aus dem Internet zum Beispiel für die eigene Homepage brauche. Sie aber auf Facebook zu teilen, sei nicht strafbar, weil Facebook nach wie vor als private Plattform gelte.