Die Schweiz verstösst gegen zwingendes Völkerrecht, weil sie Asylsuchende an den Landesgrenzen zurückweist. Die Schweiz muss angesichts der Medienkrise in einen krisenfesten Journalismus investieren. Die Schweiz bedroht mit dem geplanten Freihandelsabkommen mit Malaysia malaysische Bäuerinnen und Bauern. Den Podcast gibt’s hier:
Wiederholt betonte die Schweizer Justizministerin Karin Keller-Suter, dass für Geflüchtete während der Corona-Krise dieselben Regeln gelten wie für alle anderen Personen auch. An einer bundesrätlichen Corona-Pressekonferenz sagte die Bundesrätin:
«Natürlich gilt weiterhin, in Zusammenhang mit der Corona-Krise stellen Asylsuchende keine besondere Gefahr dar und werden gleich behandelt wie alle anderen Personengruppen. Für sie gilt daher ebenfalls ein Einreiseverbot, da sie ihr Asylgesuch in Italien, Deutschland, Frankreich oder Österreich stellen können. Damit befinden sie sich innerhalb der Schengen-Binnengrenzen und die Dublin 3-Verordnung sieht dies ausdrücklich so vor.»
Sarah Progin, Professorin für Europa- und Migrationsrecht an der Universität Fribourg und Co-Direktorin des Zentrums für Migrationsrecht widerspricht vehement.
Wenn die Schweiz Geflüchtete an den Aussengrenzen abweise, ohne deren Asylgesuche zu prüfen, verstosse sie in mehrfacher Hinsicht gegen zwingendes Völkerrecht. Die Genfer Flüchtlingskonvention verlange, dass der Zugang zum Asylverfahren jederzeit gewährleistet bleibt. Zusätzlich ergebe sich dies auch aus dem Non-Refoulement-Prinzip, welches besage, dass man niemanden an der Grenze zurückweisen dürfe, wenn man nicht sicher wisse, dass der Person auf der anderen Seite der Grenze unmenschliche Behandlung oder Verfolgung drohe. Somit müsse die Schweiz an den Aussengrenzen in jedem Fall eine individuelle Prüfung jedes Asylgesuches vornehmen.
Auch den bundesrätlichen Verweis auf die Dublin-Verordnung lässt Sarah Progin nicht gelten. In der Dublin-Verordnung seien zahlreiche Kriterien festgeschrieben, wonach nicht wie üblich derjenige Staat für die geflüchtete Person zuständig sei, in dem das Asylgesuch eingereicht wurde, sondern eben ein anderer Dublin-Staat. So zum Beispiel wenn die geflüchtete Person minderjährig sei oder Familienmitglieder in einem anderen Dublin-Staat habe. Um das zu überprüfen, müsse die Schweiz jedes Gesuch einzeln behandeln und habe somit keine Begründung, sämtliche Personen an der Grenze zurückzuweisen.
Obwohl die Schweiz inzwischen bei weitem nicht mehr das einzige europäische Land ist, welches die europäischen Binnen- und Aussengrenzen für Geflüchtete geschlossen hat, gibt es kaum Kritik an den Verstössen gegen das zwingende Völkerrecht und diversen Grund- und Menschenrechten. Sarah Progin erklärt dies damit, dass sich die europäischen Staaten offenbar einig seien, dass man sich in der aktuellen Corona-Krise nicht auch noch mit der Asylproblematik befassen wolle und man es deswegen jetzt einfach mal mit Abschottung versuche.
Warum die Schweiz mit ihrer aktuellen Asylpolitik gegen zwingendes Völkerrecht verstösst, erklärt Sarah Progin im Gespräch mit RaBe:
Die Coronakrise ist auch eine Medienkrise
Immer mehr Medienhäuser sehen sich aktuell mit einem problematischen Paradox konfrontiert: Einerseits leiden die werbefinanzierten Medienhäuser aufgrund der Coronakrise nochmals verstärkt unter dem Rückgang der Werbeeinnahmen, andererseits sind die Medien gerade in der Coronakrise gefragter denn je, und verzeichnen wieder steigende Abonnent*innenzahlen.
Die Coronakrise macht erneut deutlich, wie anfällig die werbefinanzierten Medien auf Umsatzeinbrüche reagieren. Die Verluste auf dem Werbemarkt sind zum Teil besorgniserregend, was für werbefinanzierte Medienhäuser gewissermassen der Worst Case bedeutet. So erstaunt es wenig, dass einige von ihnen mittlerweile Gesuche für Kurzarbeit eingereicht haben. Ob es dabei bleibt, ist fraglich. Der Berufsverband der Journalist*innen impressum befürchtet, dass die Coronakrise als Vorwand für weitere Sparmassnahmen missbraucht werden könnte.
Gleichzeitig aber begrüsst der Verband, dass Tamedia der Forderung von impressum nachgekommen ist, auch bei Kurzarbeit den vollen Lohn zu bezahlen.
Um in Zukunft einen krisenfesten Journalismus gewährleisten zu können, braucht es laut Michael Burkard, Zentralsekretär vom Berufsverband der Journalist*innen impressum ein verstärktes Engagement von staatlicher Seite. Die Politik müsse sich darauf einigen, nicht mehr nur indirekte, sondern künftig auch direkte Medienförderung zu gewährleisten.
Umstrittenes Freihandelsabkommen Schweiz – Malaysia
Die Fastenzeit nutzen die Vereinigung Brot für alle und Fastenopfer jeweils für eine ökumenische Kampagne. In der diesjährigen Kampagne geht es um Bäuerinnen und Bauern aus Malaysia, deren Existenz durch ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Malaysia bedroht wird.
Das Abkommen fordert ein neues Gesetz über Saatgut, womit den malaysischen Bäuerinnen und Bauern teilweise verboten würde, die Früchte aus gekauftem Saatgut wiederum als Saatgut zu verwenden, zu verkaufen oder zu tauschen. Somit müssten die Bäuerinnen und Bauern jedes Jahr neues Saatgut kaufen.
Kommt das Freihandelsabkommen zustande und tritt das neue Gesetz in Kraft, verlieren die malaysischen Bäuerinnen und Bauern die Kontrolle über ihr Saatgut an die Agrarkonzerne, was ihre Lebensgrundlage, die Ernährungssicherheit und die Artenvielfalt berdoht. Fastenopfer, Brot für alle und weitere Organisationen unterstützen deshalb die Protestaktion der malaysischen Bäuerinnen und Bauern, die mittlerweile vier Kontinente umfasst. Mit Briefen an das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO wollen Menschen aus aller Welt dieses und weitere, ähnliche Abkommen verhindern.