Asylsuchende in Zürich haben zusammen mit dem Verein Demokratische Juristen und Juristinnen Schweiz und der NGO Solidarité sans frontières Strafanzeige wegen Gefährdung des Lebens erstattet. Dabei geht es um die Lebensbedingungen in den Asylzentren während des Lockdowns.
Regierungsrat Mario Fehr und Andrea Lübberstedt, Cheffin des kantonalen Sozialamts sowie der Asylkoordinatorin Esther Gasser Pfulg und drei Geschäftsleitungsmitgliedern der ORS Service AG, welche die Zürcher Notunterkünfte betreibt, wird vorgeworfen, dass sie die Massnahmen des Bundes gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in den Asylzentren nicht umgesetzt hätten.

Melanie Aebli, Geschäftsleiterin der Demokratischen Juristen und Juristinnen Schweiz. © Manu Friedrich
Derweil habe man die Menschen in den Unterkünften dazu genötigt, in den Zentren zu bleiben, obwohl klar gewesen sei, dass die Gefahr einer Massenansteckung in den Zentren gross sei. Die Menschen leben eng zusammen, Hygieneartikel und Desinfektionsmittel seien nicht abgegeben worden und Risikopersonen nicht von den anderen Asylsuchenden isoliert worden. Vertreten werden die Kläger*innen unter anderem von Star-Anwalt Marcel Bosonnet, welcher unter anderem schon Whistleblower Edward Snowden vertreten hat. Besonders stossend sei die Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion, die betont, dass die Anzeigenden abgewiesene Asylsuchende sind, welche keinen legalen Aufenthaltsstatus haben in der Schweiz. Das spiele bei einer Strafanzeige überhaupt keine Rolle, sagt Melanie Aebli, Geschäftsleiterin der Demokratischen Juristen und Juristinnen Schweiz. Die Thematisierung des Aufenthaltsstatus der Anzeigenden sei zynisch, da es eben gerade darum gehe in der Anzeige, dass die Asylsuchenden diskriminiert würden wenn es um ihren Schutz gehe. Im Interview mit Noëlle Grossenbacher erklärt die Anwältin, weshalb die Anzeige mehr als ein Mediencoup sei.