Der feministische Postenlauf durch die Stadt Bern verdeutlicht, was sich seit dem Frauenstreik 2019 verändert hat oder eben auch nicht, UberEats erleidet vor Gericht eine Niederlage und im Radioblog leuchtet Sandra Künzi düstere Ecken aus und macht dabei auch vor alten weissen Hinterteilen keinen Halt. Den Podcast zur Sendung gibts hier:
Feministischer Postenlauf
Ein Jahr ist es her, seit unter dem Motto «Lohn. Zeit. Respekt» hunderttausende Frauen in der Schweiz ihre Arbeit niederlegten. Beim Frauenstreik 2019 standen vor allem die Aufwertung von sogenannten Frauenjobs, mehr Zeit und Geld für Care-Arbeit und die Bekämpfung von Sexismus und sexueller Belästigung im Zentrum.
Am kommenden Sonntag jährt sich der Frauenstreik nun zum ersten Mal. Die Frauenstreik-Koordination führt deswegen auf der letztjährigen Demoroute einen feministischen Postenlauf durch. Im Zentrum stehen dabei Forderungen, welche nach wie vor brandaktuell sind, wie Stefanie von Cranach von der Frauenstreik-Koordination im Interview erklärt. So habe etwa die Corona-Krise die Situation von vielen Frauen weiter verschärft. Beispielsweise sei fleissig geklatscht worden für die Leistung des Pflegepersonal, die Löhne in diesem Sektor seien aber immer noch viel zu niedrig.
Der feministische Postenlauf findet am Sonntag 14. Juni 2020 von 14 bis 17 Uhr statt. Startnummernausgabe ist am Bundesplatz. Damit die Schutzmassnahmen des BAGs eingehalten werden können, bitten die Organisatorinnen darum, den Lauf auch wirklich dort zu beginnen.
Auch RaBe war mit an Bord beim letztjährigen Frauenstreik. Die Live-Sendung vom Bundesplatz mit spannenden Interviews, Hintergrundbeiträgen und Eindrücken vor Ort kann hier nachgehört werden.
UberEats erleidet Niederlage vor Gericht
Keine Versicherungen, keine Sozialleistungen: Wer für den Essenskurier UberEats arbeitet, galt bis anhin als selbstständig erwerbend. Anders sieht dies das Genfer Verwaltungsgericht: Vor wenigen Tagen entschied es, dass UberEats mit dieser Praxis Personalverleih-Gesetze verletze. Fahrer*innen seien Angestellte des multinationalen Konzerns, somit müssten sie auch entsprechend dem Gesamtarbeitsvertrag der Branche entlöhnt werden.
Dieses Urteil sei erfreulich, sagt Roman Künzler, Verantwortlicher Transport und Logistik bei der Gewerkschaft UNIA. «Als UberEats-Angestellter wird mir vorgeschrieben, in welcher Tasche ich was zu transportieren habe und wo ich lang fahren muss. Ich kann meinen Preis nicht selbst bestimmen und UberEats kassiert mit. Ich kann doch nicht «selbstständig» sein für 10 Franken in der Stunde und dann kein Mitbestimmungsrecht haben, wie es in der eigenen Firma läuft!» Somit seien die Fahrer*innen als Angestellte von UberEats einzustufen und hätten Anrecht auf Altersvorsorge, Unfallversicherung, Krankentaggeldversicherung und GAV-Mindestlöhne.
UberEats hat angekündigt, das Urteil vor Bundesgericht weiterzuziehen.
Systemrelevante Krise
Ein Jahr nach dem Frauenstreik sitzen im Corona-Krisenstab zwei Frauen und vierzehn Männer … und in Erstfeld heisst eine Busstation «Mohrenkopf». Gewohnt scharfzüngig leuchtet Slampoetin, Autorin und Musikerin Sandra Künzi in die düstere Ecken unserer Gesellschaft und macht dabei auch vor weissen alten Hinterteilen nicht Halt.