Seit dem 1. Juli 2020 ist in der Schweiz die Hof- und Weidetötung von Nutztieren in der Schweiz erlaubt. Landwirt*innen können eine Bewilligung beantragen, um ihre Tiere direkt auf dem Hof zu töten und ihnen damit den stressigen und oft qualvollen Transport in die Schlachthäuser zu ersparen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen so genannten Hoftötungen, wo die Tiere mit einem Bolzenschuss betäubt und anschliessend entblutet werden, und den Weidetötungen, wo die Tiere aus der Distanz mit dem Jagdgewehr getötet werden.
Seit dem 1. Juli 2020 ist die neue Verordnung in Kraft und seit August laufen die ersten Bewilligungsverfahren. Ein wichtiger Schritt für den Tierschutz, freut sich Eric Meili, Vorkämpfer für die Hof- und Weidetötung und ehemaliger Berater am Forschungsinstitut für biologischen Landbau FIBL. Meili hat bei der Ausgestaltung des Bewilligungsverfahrens mitgearbeitet und berät heute Landwirt*innen und Metzgereien, welche eine Bewilligung beantragen wollen.
Das Verfahren ist mit seinen detaillierten Vorgaben zum Vorgehen und zu den Einrichtungen sehr streng ausgestaltet.
Dies sei aber wichtig, denn man wolle «kein Wild West auf den Höfen», so Meili. Zudem erlaube das Bewilligungsverfahren den kantonalen Veterinärämtern, die Praxis auf den Betrieben zu überprüfen. Bei Hoftötungen erfolge dies mit Stichproben und bei Weidetötungen sei sowieso immer ein Tierarzt oder eine Tierärztin vor Ort.
Gemeinsam mit Schweizer Bio-Labels und Tierschutzorganisationen plant Meili auf bioaktuell.ch eine Schweizer Karte aufzuschalten, wo die Betriebe mit Hof- und Weideschlachtung verzeichnet werden sollen.
Eric Meili im Gespräch mit RaBe: