Im RaBe-Info geht es heute um die Wiedereröffnung eines Asylzentrums der «besonderen Art» im Kanton Neuenburg und um die unglaubliche Geschichte des Frauenwahlrechts.
Podcast der ganzen Sendung:
«Besonderes» Asylzentrum für renitente Männer
Mitte Februar wird ein Asylzentrum im Kanton Neuenburg wiedereröffnet. Doch nicht etwa, weil es mehr Asylgesuche gibt, sondern weil die regulären Bundesasylzentren entlastet werden sollen. Denn das neue Zentrum in Les Verrières ist einzig für erwachsene Männer, die sich nicht an die Hausordnung des Bundesasylzentrums, in welchem sie normalerweise untergebracht sind, halten.
Meist handle es sich um Männer, die bereits wüssten, dass sie kein Bleiberecht in der Schweiz erhalten werden und zurück in ihr Heimatland müssen, so Lukas Rieder, Mediensprecher des Staatssekretariats für Migration SEM. Weil die Asylsuchenden nicht mehr tragbar seien für die normalen, grossen Zentren, sollen sie durch strengeren Umgang in einem separaten Zentrum zur Vernunft gebracht werden. Maximal dreissig Tage kann das SEM die Verlegung der betroffenen Person anordnen. In Les Verrières gelten strengere Regeln, es gibt mehr Personal und stärkere Sicherheitsvorkehrungen als in den üblichen Zentren. Dies sei vor allem auch notwendig, um die übrigen Asylsuchenden in den regulären Zentren zu schützen, so Lukas Rieder.
Doch ganz eindeutig handelt es sich bei der vom SEM entschiedenen Veränderung um eine weitere Verschärfung im Asylwesen. Wer genau die Verlegung anordnet und ob mit oder ohne rechtsgültige Verfügung, konnte das SEM nicht sagen.
Zeitreise durchs weltweite Frauenwahlrecht
Neuseeland war der erste Staat der Welt, welcher im Herbst 1893 das Frauenwahlrecht gesetzlich verankerte. Für die Vorreiterrolle Neuseelands war laut New Zealand History insbesondere der Mangel an eingefleischten Machstrukturen verantwortlich, weil es damals weder starke politische Parteien noch ein starkes Klassenbewusstsein gab. Der mächtigste Gegner des Frauenwahlrechts in Neuseeland war die Alkohollobby, weil sie befürchtete, dass Frauen für ein Verbot von Alkohol mobil machen würden.
In Russland wurde das Frauenwahlrecht kurz vor der russischen Oktober-Revolution von 1917 eingeführt, und zwar laut Russia Beyond nicht durch die Bolschewiki, sondern durch Fürst Georgij Lwow, dem ersten demokratisch gewählten Ministerpräsidenten der provisorischen Regierung.
Mit Kenia führte im Jahre 1919 der erste Staat des afrikanischen Kontinents das Frauenwahlrecht ein. Allerdings durften im damaligen britischen Protektorat vorerst nur weisse Frauen wählen. Etwas später wurde dann auch den Asiat*innen das Wahlrecht gewährt, gefolgt von den vermögenden schwarzen Frauen. Arabische Frauen hingegen blieben bis zur Einführung des allgemeinen Wahlrechts nach der Unabhängigkeit von 1963 ganz ausgeschlossen. Wie Rosa Zechner in der Zeitschrift Frauensolidarität schreibt, steht diese Entwicklung in Kenia exemplarisch für diejenige auf dem gesamten afrikanischen Kontinent.
In vielen Ländern war das Frauenwahlrecht zuerst auf spezifische Frauen beschränkt, abhängig vom jeweiligen Verhältnis zu ihrem Ehegatten. Kurz nach dem 1. Weltkrieg im Jahre 1919 wurde es in Belgien vorerst nur für Witwen, alleinstehende Mütter und Frauen eingeführt, welche in Kriegsgefangenschaft gewesen waren. In Bulgarien durften laut der Women’s History Review im Jahre 1937 zuerst auf lokaler Ebene nur verheiratete Mütter wählen, sowie auf nationaler Ebene nur verheiratete, verwitwete oder geschiedene Frauen.
Einer der letzten Staaten, welcher das Frauenwahlrecht einführte, war Saudi-Arabien. Obwohl die gesetzliche Grundlage bereits anfangs 21. Jahrhundert verabschiedet wurde, konnten die Frauen erst im Zuge des arabischen Frühlings im Jahre 2015 erstmals an die Urne gehen.
Zwei Länder kennen bis heute kein Frauenwahlrecht: Einerseits der Vatikan, wo Kardinäle unter 80 Jahren ausschliesslich den Papst wählen können und andererseits im Königreich Brunei, wo zu den letzten Wahlen im Jahre 1962 nur Männer zugelassen waren und seither der Sultan als absoluter Herrscher regiert.
Eine kleine Zeitreise durch das Frauenwahlrecht: