Das Restaurant Sous le Pont schliesst eine Lücke: Es verteilt jeden Dienstag bedingungslos Lebensmittel an Bedürftige. Die Rassismus-Strafnorm wird 25: Eine Analyse zeigt auf, wie sie in der Rechtsprechung angewandt wird. Streamingdienste wie Netflix schaden dem Schweizer Filmschaffen: Ein neues Gesetz soll hier nun Abhilfe schaffen – Das die Themen des heutigen RaBe-Infos.
Essen für Alle – Das Restaurant Sous le Pont verteilt gratis Lebensmittel
Normalerweise serviert das Restaurant Sous le Pont in der Reitschule Menüs auf dem Teller. Doch nun kommt das Essen verpackt in Papiertüten an die Menschen. Menschen, die darauf angewiesen sind, gratis Lebensmittel zu erhalten. «Essen für Alle» heisst die Aktion, mit der bereits beim ersten Verteiltag 60 Hilfspakete abgegeben werden konnten.
Zwar gäbe es bereits diverse Angebote wie die Gassenküche, häufig sind die Lebensmittel aber verarbeitet oder der Zugang ist an Bedingungen geknüpft. Im Umfeld der Reitschule würden sich oft Personen in prekären Lebenslagen aufhalten, die Corona-Massnahmen haben die Situation der Menschen zusätzlich verschlechtert. Sonst sei es halt hier und da mal eine Portion Pommes Frites, wenn das Restaurant geöffnet habe, nun seien es Säcke voller haltbarer Lebensmittel, die dringend gebraucht werden, sagen die zwei Kollektivmitglieder Flavia und Sam im Interview mit RaBe.

«Essen für Alle» gibt es jeden Dienstag zwischen 14 und 18 Uhr beim Eingang zum Rössli der Reitschule.
25 Jahre Rassismus-Strafnorm: Eine Bilanz
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches verbietet sowohl die Diskriminierung als auch den Aufruf zu Hass gegen Menschen, die einer ethnischen Minderheit angehören. Bei einer Volksabstimmung am 25. September 1994 wurde die sogenannte Rassismus-Strafnorm mit 54,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen, vergangenes Jahr wurde sie erweitert auf Menschen, die lesbisch, schwul oder bisexuell sind.
Vor einigen Tagen veröffentlichte nun die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus eine Analyse der letzten 25 Jahre mit dem Titel Die Rassimussstrafnorm in der Gerichtspraxis, verfasst von Vera Leimgruber. Im Zentrum des Berichts steht also die Rechtsprechung und somit Fragen wie: Wann wird die Strafnorm angewandt und wann nicht? Welche Äusserungen wurden von den Gerichten bestraft, und welche nicht?
Dabei kommt die Analyse unter anderem zum Schluss, dass die Rassismus-Strafnorm fähig sei, auf gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren. So herrsche mittlerweile zum Beispiel Einigkeit darüber, dass die meisten Webseiten in den Bereich der Öffentlichkeit gezählt werden. «Webseiten, Foren oder Benutzerprofile, die frei zugänglich sind, gelten als öffentlich im Sinne der Strafnorm», erklärt Leimgruber im Interview mit RaBe. Ausserdem sei ihr wichtig festzuhalten, dass die Rassismus-Strafnorm alles andere als ein Maulkorbartikel sei – wie von den Gegner*innen oft argumentiert wird. Die Hürden, wegen eines Verstosses verurteilt zu werden, seien sehr hoch. «Nur schwerwiegende, öffentliche Äusserungen, welche die Menschenwürde verletzen, werden davon erfasst». Wer sich unter Freunden rassistisch äussere, habe nichts zu befürchten, da keine Öffentlichkeit gegeben sei.
Als Grundlage zur Analyse diente die öffentliche Datenbank der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus. Diese umfasst knapp 1000 Fälle in der Zeit von 1995 bis 2019. 63% aller Fälle endeten mit einer Verurteilung, in den übrigen 37% kam es zu einem Freispruch, einer Einstellung des Verfahrens oder einer Nichtanhandnahme.

David gegen Goliath im Filmbusiness
Filme und Serien werden kaum noch im Fernsehen oder im Kino geschaut, sondern bequem online konsumiert. Streaminganbieter wie Netflix verdienen viel Geld an Schweizer Abonnent*innen, die Schweizer Filmproduzent*innen gehen hingegen leer aus. Nach der EU soll nun auch die Schweiz dem Problem gegensteuern und ein neues Filmgesetz erlassen. Der Bundesrat schlägt eine Investitionsquote von vier Prozent vor. Streaminganbieter würden somit künftig dazu verpflichtet, auch Schweizer Produktionen in ihre Videothek aufnehmen.
Der Nationalrat ist anderer Meinung, Schweizer Filme seien nun mal weniger gefragt, eine Quote würde zu stark in die Wirtschaftsfreiheit der Anbieter eingreifen, so die Argumente während der letzten Debatte. Roland Hurschler vom Verband für Filmregie und Drehbuch sieht das anders, am Beispiel der Schweizer Nachbarländer könne man gut sehen, dass lokale Produktionen gerne gestreamt werden, wenn ein Angebot besteht.
