Sonderschulkinder können im Kanton Bern durch alle Maschen fallen. Trotz allgemeiner Schulpflicht sitzen sie teils monatelang zuhause.
5 Kinder mit Sonderschulstatus gehen derzeit im Kanton Bern nicht zur Schule, es seien aber auch schon bedeutend mehr gewesen, räumt Erwin Sommer, Vorsteher des Amtes für Kindergarten und Volksschule des Kantons Bern gegenüber RaBe ein.
Grund dafür ist eine Spezialregelung im Kanton Bern: Bekommt ein Kind einen Sonderschulstatus, wird es quasi ausgeschult. Trotz allgemeiner Schulpflicht ist somit nicht mehr der Staat zuständig, einen Schulplatz für das Kind zu finden, sondern die Eltern. Für die Eltern bedeutet das dreierlei: Sie müssen sich selber um die schwierige Aufgabe kümmern, einen Schulplatz zu suchen, sie haben die Kinder ganztags zuhause und müssen sich wenn möglich zudem um ihre Schulbildung kümmern.
Der Kanton Bern hat das Problem erkannt und will es mit einer Gesetzesänderung lösen. Wie in den anderen Kantonen soll es auch im Kanton Bern künftig explizit Aufgabe und Pflicht des Kantons sein, Plätze für Kinder mit besonderen Bedürfnissen zu finden, betont Erwin Sommer. Gleichzeitig soll sich die Zuständigkeit für Sonderschulkinder von der Gesundheits- zur Bildungsdirektion verschieben.
Im Juni kommt die entsprechende Gesetzesvorlage in zweiter Lesung ins Kantonsparlament, anfangs 2022 soll die neue Regelung umgesetzt sein.