Mit grosser Mehrheit hat der UN-Menschenrechtsrat der Resolution für ein eigenständiges Recht auf eine intakte, gesunde Umwelt zugestimmt. Damit hätten die Staaten offiziell anerkannt, dass sich Umweltverschmutzung und Klimawandel zunehmend negativ auf die Menschenrechte auswirken, so Benny Müller, stellvertretender Sektionsleiter für Menschenrechtsdiplomatie beim Aussendepartement EDA.
Im Rat eingebracht hatten die Resolution die Schweiz, Costa Rica, Marokko, die Malediven und Slowenien.
Obwohl sie mit grossem Mehr angenommen wurde, enthielten sich mit China, Indien, Japan und Russland viele der weltweit wichtigsten ökonomischen Player der Stimme. Auch die USA blieben aussen vor, weil sie aktuell nicht Mitglied des UN-Menschenrechtsrates sind.
Natürlich habe man sich einen Konsens in dieser Frage erhofft, so Benny Müller. Doch es sei häufig so, dass anfangs skeptische Staaten die Bedeutung und das Potential von solchen Neuerungen erst mit der Zeit erkennen würden.
Das neue Menschenrecht auf eine saubere Umwelt gehört in den Bereich des soft laws, sprich es ist nicht rechtsverbindlich. Man kann auch künftig keine Staaten oder Unternehmen wegen Dürren, Überschwemmungen oder Umweltverschmutzungen verklagen. Dennoch sei die internationale Anerkennung dieses Rechtes viel mehr als nur ein politisches Signal, betont Benny Müller, insbesondere aus drei Gründen.
Und nicht zuletzt habe schon der Prozess an sich, diese Resolution auf den Weg zu bringen, zu beraten und im Rat durchzubringen, bei vielen Staaten ein Umdenken bewirkt. Ein konkretes Beispiel sei Deutschland, das zu Beginn noch sehr skeptisch gewesen sei, mittlerweile jedoch klar hinter der Resolution stehe, so Benny Müller vom Aussendepartement EDA.