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Abstimmungen vom 13. Februar 2022

Wie abstimmen beim nächsten Urnengang? Das RaBe-Info liefert Beiträge, die bei der Entscheidung helfen sollen.

Initiative «Kinder ohne Tabak»

Die Volksinitiative Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung will Tabakwerbung überall dort verbieten, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können. Einzig an Orten, an denen Minderjährige keinen Zugang haben, wäre sie weiterhin erlaubt. Gegner*innen befürchten, dass ein solches Werbeverbot grossen wirtschaftlichen Schaden anrichten würde und argumentieren, dass die Vorlage zu extrem sei.

Bernhard Kobel

Es gäbe unter anderem eine Studie aus dem Jahre 2008 der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde, welche belege, dass ein komplettes Werbeverbot von Tabakprodukten tatsächlich zu einer Reduktion des Tabakkonsums führen würde, erklärt Bernhard Kobel, Kommunikationsberater und Dozent für Markenpsychologie an der Fernfachhochschule Schweiz.
Er weist jedoch auch auf die Wichtigkeit von Werbung in unserem Wirtschaftssystem hin: «Ohne Werbung kann kaum Wettbewerb stattfinden und ohne Wettbewerb keine gesunde Wirtschaft». Alle Menschen würden von Werbung profitieren können, weil sie dazu beitrage, dass die Wirtschaft floriere. Zudem sei sie Teil der Wirtschaftsfreiheit in der Schweiz.

Im Interview mit RaBe gibt der Kommunikationsfachmann zu bedenken, dass die praktische Umsetzung der Initiative viele Herausforderungen mit sich bringen würde. Kinder und Jugendliche konsumieren dieselben Medien und bewegen sich im selben öffentlichen Raum wie Erwachsene. Werberestriktionen müssten somit sehr hoch angesetzt werden, «ein generelles Werbeverbot sei sicher leichter umzusetzen», erklärt Kobel. «Schlupflöcher finden die Werbenden immer. Solange Werbung, solange Empfänger».

Ein Ja zur Initiative zum Schutz von Minderjährigen vor Tabakwerbung würde in der Schweiz nicht der Startschuss sein zu einer «Prohibitionspolitik», wie manche Gegner*innen argumentieren. Bereits jetzt gibt es verschiedene Einschränkungen in Sachen Werbung, so sind beispielsweise bei den Medikamenten die Vorgaben schon jetzt sehr komplex. «Auch der Alkohol ist ein schönes Beispiel, weil hier theoretisch auch keine Werbung dafür gemacht werden darf – aber die Marken dieses Verbot umgehen, indem sie ihre alkoholfreien Pendants in der Werbung publizieren und somit auch ihren Markennamen trotzdem verbreiten können», sagt Kobel.

Bundesrat und Parlament stellen der Initiative mit dem neuen Tabakproduktegesetz einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die neuen Bestimmungen würden Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten auf Plakaten und im Kino verbieten. Auch dürften Tabakkonzerne keine Zigaretten mehr gratis abgeben oder internationale Veranstaltungen in der Schweiz sponsern. Das neue Tabakproduktegesetz kann unabhängig vom Ausgang der Abstimmung über die Volksinitiative in Kraft treten.

Parolenspiegel
JA: EDU, EVP, Grüne, SP, GLP
NEIN: Bundesrat, Parlament, FDP, SVP, Mitte


 

Mediengesetz für oder gegen Medienmillionäre?

Als typisch schweizerischen Kompromiss wird das neue Mediengesetz oft bezeichnet.
Nach jahrelangen, äusserst zähen Auseinandersetzungen hat sich das Parlament schliesslich darauf geeinigt, die Medien mit jährlich 151 Millionen Franken zu unterstützen. Davon profitieren sollen sowohl lokale Radio- und Fernsehstationen als auch Online-Medien, sowohl kleinere Zeitungen, als auch grosse Medienkonzerne wie TX Group, Ringier und NZZ.

Regula Rytz, Nationalrätin Grüne BE (Foto: Béatrice Devènes)

151 Millionen Franken staatliche Subventionen während einer befristeten Zeitspanne von sieben Jahren, zum Schutz der freien Presse und der Demokratie. Dafür werben die Befürwortenden des Mediengesetzes, unter ihnen Regula Rytz, Berner Nationalrätin der Grünen.
Die Medien stecken tief in der Krise. Mit der Digitalisierung geht die Zahl der Abonnent*innen stetig zurück, während die Werbeeinnahmen ins Internet zu Google, Facebook und Co abwandern.
An diese neuen Realitäten müssten sich die Medien anpassen, was Zeit und Geld brauche, so Rytz.
Ansonsten würden längerfristig nur die ganz grossen, von finanzstarken, politischen Kräften unterstützten Medien überleben. Um auch den kleinen, lokalen und regionalen Medien eine Überlebenschance zu geben, brauche es dieses Medienpaket.

Jürg Grossen, GLP-Präsident, Nationalrat Grünliberale BE

Um die gefährdete Schweizer Medienvielfalt sorgt sich auch Jürg Grossen, Präsident der Grünliberalen. Den lokalen, unabhängigen Journalismus staatlich zu unterstützen, lohne sich auf jeden Fall, sagt Grossen, und das vorliegende Mediengesetz enthalte durchaus auch sinnvolle Massnahmen, wie beispielsweise die geplanten Fördergelder für digitale Medien.
In seiner Gesamtheit aber lehnt Grossen das Gesetz ab, weil es den alten Zustand zementiere, indem es insbesondere das Bedrucken von Papier und die Frühzustellung von Zeitungen subventioniere.
Zudem stört sich Grossen daran, dass der Grossteil der Subventionen an die grossen Verlage fliessen werde, das Referendumskomitee spricht von rund 70%. So werde man das Problem der schwindenden Medienvielfalt sicher nicht lösen, ist Grossen überzeugt.

Gemäss Regula Rytz sind diese von den Bürgerlichen in Umlauf gebrachten Zahlen komplett aus der Luft gegriffen. Die kleineren Medien würden künftig rund 55 – 60% der Subventionen erhalten. Das Parlament habe Medienministerin Simonetta Sommaruga und der Verwaltung klar den Auftrag erteilt, bei der Ausgestaltung der entsprechenden Verordnung darauf zu achten, dass man die Kleinen stärker fördere als die Grossen.

Parolenspiegel
JA: Bundesrat, Parlament, EVP, Grüne, SP, GLP, Mitte
NEIN: FDP, SVP


 

Gibt es genügend Alternativen zu Tierversuchen?

Die Initiative Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt fordert eine vollständige Abkehr von wissenschaftlichen Versuchen mit Lebewesen.

Im Jahr 2020 waren in der Schweiz rund 500‘000 Tiere Teil eines Forschungsprojekts. Die allermeisten davon in Studien, die wenig belastend seien, so das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Also in Beobachtungsstudien oder in Studien, die leichte Beeinträchtigungen mit sich bringen, zum Beispiel durch eine Blutabnahme. Rund 1000 Tiere würden aber Tests mit dem sogenannten Schweregrad 3 unterzogen. Diese Tests verursachen starke Schmerzen, schwere Angst oder schwere Beeinträchtigungen, schreibt die Rektorenkonferenz der Schweizerischen Hochschulen in einem Grundlagenpapier.

Initiant Renato Werndli argumentiert, dass Tiere empfindsame Wesen seien, «sie verdienen es nicht, dass man sie für unsere Zwecke leiden lässt». Somit müsse jede Form von Tierversuchen verboten werden, so der Humanmediziner. Ausserdem seien Tiere keine guten Forschungsobjekte und die Resultat der Untersuchungen oft nicht auf Menschen übertragbar. Es gäbe unzählige Alternativen, welche zuverlässiger seien. «Der medizinische Fortschritt wäre heute wohl viel weiter, wenn wir nie auf Tierversuche gesetzt hätten», so der Humanmediziner.

Martina Munz, SP-Nationalrätin aus dem Kanton Schaffhausen stimmt dem Komitee teilweise zu. Auch ihr sei Tierwohl ein grosses Anliegen, doch die Initiative geht ihr zu weit. Beobachtungsstudien, beispielsweise Fütterungsstudien oder Stallbaustudien für die Landwirtschaft würden sogar für mehr Tierwohl sorgen, so die ausgebildete Agronomin. Sie fürchtet zudem, dass es bei einem Ja zu Initiative einer Zweikassenmedizin kommt: «Diejenigen Personen, die das Geld haben, werden ins Ausland gehen und sich dort die entsprechenden Medikamente beschaffen», so Munz.

Parolenspiegel
JA: –
NEIN: Bundesrat, Parlament, EDU, EVP, FDP, Grüne, SP, SVP, GLP, Mitte


 

Wer profitiert von der Abschaffung der Stempelsteuer?

Die Stempelsteuer soll abgeschafft werden – das entschied das Parlament. Dagegen haben SP, Grüne und Gewerkschaft das Referendum ergriffen. Nun entscheidet das Schweizer Stimmvolk am 13. Februar. Doch wer profitiert davon? Die gesamte Wirtschaft oder nur Grosskonzerne? Darüber sind sich selbst Wirtschaftsvertreter wie der Schweizerische Gewerbeverband und der Berner Gewerbeverein uneinig.

Aline Trede, Co-Präsidentin Gewerbeverein

Die Stempelsteuer bezahlen Unternehmen, wenn sie sich vergrössern oder eine neue Firma gründen, und dafür Eigenkapital aufstocken. Einen Teil dieses Eigenkapitals, geht in Form der Stempelsteuer an den Staat. «Die Abschaffung der Stempelsteuer ist ein Steuergeschenk für Grosskonzerne», sagt Aline Trede, Co-Präsidentin des Gewerbevereins. Für kleine und mittlere Unternehmen, den sogenannten KMUs bringe dies nichts.

Corinne Aeberhard, Kommunikationsverantwortliche Gewerbeverband

2020 waren es rund 50 Grosskonzerne in der Schweiz die für die Hälfte der Einnahmen durch die Stempelsteuer aufkamen. Dagegen hält jedoch Corinne Aeberhard, Kommunikationsverantwortliche beim Gewerbeverband. Die Stempelsteuer sei unsinnig: «Es bringt nichts, bereits Steuern zu bezahlen, bevor ein Unternehmen überhaupt Gewinn erzielt hat», so Aeberhard. Insbesondere für Start-Ups sei dies fast nicht finanzierbar.

Laut Aline Trede seien Start-Ups jedoch nicht von der Stempelsteuer betroffen: «Bereits heute gilt eine Mindestgrenze von einer Million Franken Eigenkapital. Hat ein Start-Up weniger als eine Million, zahlt es auch keine Stempelsteuer.»250 Millionen würden jährlich in der Staatskasse fehlen, wenn die Stempelsteuer abgeschafft wird. Für Corinne Aeberhard vom Gewerbeverband steht aber fest: Die Abschaffung der Stempelsteuer ist wichtig, damit der Wirtschaftsstandort Schweiz nicht an Attraktivität verliert: «Die Schweiz ist neben Spanien und Griechenland das einzige Land Europas, das eine ähnliche Steuer noch kennt. Darum können wir die Steuer problemlos abschaffen.»

Aline Trede vom Gewerbeverein aber fürchtet, dass die Stempelsteuer erst der Anfang ist: « Es ist eine Salamitaktik der Bürgerlichen im Parlament, immer mehr Steuersenkungen für Grosskonzerne beschlossen. Das möchten wir für unsere Wirtschaft nicht.»

Parolenspiegel:
JA: FDP, SVP, GLP, Mitte
NEIN: SP, Grüne, EVP, EDU


 

Vermietung von Zweitwohnungen soll einschränkt werden

In der Stadt Bern werden immer mehr Zweitwohnungen zur Vermietung von Airbnb’s oder Business Apartments verwendet. Am 13. Februar kann die Berner Stimmbevölkerung nun darüber abstimmen, ob sie dieser Entwicklung zumindest in der Altstadt einen Riegel vorschieben will. Denn die hohe Dichte an Zweitwohnungen, die zur kurzzeitigen Vermietung dienen, treiben die Mietpreise aufgrund von Immobilienspekulationen immer weiter in die Höhe. Dadurch ist es in der unteren und oberen Altstadt seit einigen Jahren kaum mehr möglich bezahlbaren Wohnraum zu finden. Gleichzeitig möchten sich immer mehr Menschen in der Stadt Bern niederlassen. Die Stadt Bern befindet sich dementsprechend in einer ziemlich verzwickten Ausgangslage: Einerseits möchte sie als Tourismusdestination und Wirtschaftsstandort weiterhin ein gewisses Angebot an Wohnraum bereitstellen, der kurzzeitig gemietet werden kann. Andererseits soll eine Verdrängung der Wohnbevölkerung aus der Altstadt verhindert werden.

Eine Kompromisslösung sieht sie nun in der strengeren Regulierung von Zweitwohnungen in der Altstadt. Diese soll zumindest den steigenden Mietpreisen ein wenig Einhalt gebieten. «Gelöst ist das Problem dadurch aber noch nicht», betont GaP-Stadträtin Simone Machado. Machado und ihrer Partei ist die Wohnpolitik in der Stadt Bern bereits seit vielen Jahren ein Dorn im Auge. «Im Immobilienbereich geht es immer nur um Profitmaximierung. Mit dem Aufkommen von Airbnb’s in den Städten hat diese Tendenz noch mehr zugenommen.»

Dass die Stimmbevölkerung am 13. Februar überhaupt abstimmen kann über die Zweitwohnungsregulierung geht auf eine Motion der GaP aus dem Jahr 2015 zurück. «Dass der Gemeinderat unser Anliegen aufgegriffen hat freut uns natürlich, gleichzeitig hätten wir uns aber gewünscht, dass er die strengere Regelung auf das ganze Stadtgebiet anwendet und nicht nur auf die Altstadt», kritisiert Simone Machado. Dennoch plädiert die Stadträtin für eine Annahmen der Vorlage. «Es ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung», meint sie im Gespräch mit RaBe.

Parolenspiegel:
JA: SP, Grüne
NEIN: FDP, SVP, glp

Immer mehr Wohnungen in der Berner Altstadt dienen der Vermietung von Airbnb’s und Business Apartments.


 

Teilrevision der Berner Gemeindeordnung

Am 13. Februar kann die Berner Stimmbevölkerung darüber entscheiden, ob die Stadt Bern ihre aktuelle Gemeindeordnung revidieren soll. Die Gemeindeordnung ist im Grunde genommen nichts anderes als das Fundament des ganzen Gemeindewesens. Sie regelt die Grundzüge der Organisation, der Zuständigkeiten sowie der Mitwirkung der Stimmberechtigten und legt die wichtigsten Aufgaben und Themen fest, denen sich die Stadt widmen will. Doch weshalb ist eine solche Revision überhaupt nötig? Und was passiert, wenn die Vorlage oder eine der beiden darin formulierten Zusatzvarianten angenommen werden? Wir haben nachgefragt bei Vivianne Esseiva, FDP-Stadträtin und Mitglied der Sonderkommission zugunsten einer neuen Gemeindeordnung.


 

Ökologischere Motorfahrzeugsteuern im Kanton Bern

Die Motorfahrzeugsteuern im Kanton Bern sollen erhöht und ökologischer werden. Neu soll nicht nur nach Gewicht des Fahrzeugs besteuert werden, sondern auch der CO2-Ausstoss berücksichtigt werden. «Sportwagen und schwere Geländewagen werden massiv teurer, Fahrzeuge mit wenig CO2-Ausstoss nur wenig teurer», sagt Daniel Fankhauser. Er ist Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der Berner Fachhochschule.

In der gleichen Vorlage, die am 13. Februar zur Abstimmung kommt, ist ebenfalls eine Senkung der Einkommenssteuern vorgesehen. Laut Fankhauser ist diese Steuersenkung aber gering: Wer kein Auto besitzt, verheiratet ist und ein Jahreseinkommen von 100’000 Franken hat, würde künftig 100 Franken weniger Steuern bezahlen. Eine ledige Person mit einem Jahreseinkommen von 50’000 Franken 50 Franken weniger.

Doch geht das aus steuerrechtlicher Sicht überhaupt, dass diese beiden Steuern in einem Gesetz kombiniert werden? «Das ist aus meiner Sicht eine spannende Frage», sagt Fankhauser. Bei Initiativen zum Beispiel müsste die sogenannte Einheit der Materie eingehalten werden, sonst ist die Initiative nichtig. «Das heisst, es dürfen nicht wie bei dieser Vorlage, zwei Elemente zusammengeführt werden, die keinen Zusammenhang haben», sagt Fankhauser. Zur Abstimmung stehe nun aber ein Gesetz, das der Grosse Rat ausgearbeitet habe. Im politischen Konsens ergebe es also Sinn, diese beiden Steuern gemeinsam zu Urne zu bringen. «Auch wenn es steuersystematisch fragwürdig ist», so Fankhauser.

Parolenspiegel:
JA: SP, Grüne, GLP, FDP, EVP, Die Mitte
NEIN: SVP