Die Motorfahrzeugsteuern im Kanton Bern sollen erhöht und ökologischer werden. Neu soll nicht nur nach Gewicht des Fahrzeugs besteuert werden, sondern auch der CO2-Ausstoss berücksichtigt werden. «Sportwagen und schwere Geländewagen werden massiv teurer, Fahrzeuge mit wenig CO2-Ausstoss nur wenig teurer», sagt Daniel Fankhauser. Er ist Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der Berner Fachhochschule.
In der gleichen Vorlage, die am 13. Februar zur Abstimmung kommt, ist ebenfalls eine Senkung der Einkommenssteuern vorgesehen. Laut Fankhauser ist diese Steuersenkung aber gering: Wer kein Auto besitzt, verheiratet ist und ein Jahreseinkommen von 100’000 Franken hat, würde künftig 100 Franken weniger Steuern bezahlen. Eine ledige Person mit einem Jahreseinkommen von 50’000 Franken 50 Franken weniger.
Doch geht das aus steuerrechtlicher Sicht überhaupt, dass diese beiden Steuern in einem Gesetz kombiniert werden? «Das ist aus meiner Sicht eine spannende Frage», sagt Fankhauser. Bei Initiativen zum Beispiel müsste die sogenannte Einheit der Materie eingehalten werden, sonst ist die Initiative nichtig. «Das heisst, es dürfen nicht wie bei dieser Vorlage, zwei Elemente zusammengeführt werden, die keinen Zusammenhang haben», sagt Fankhauser. Zur Abstimmung stehe nun aber ein Gesetz, das der Grosse Rat ausgearbeitet habe. Im politischen Konsens ergebe es also Sinn, diese beiden Steuern gemeinsam zu Urne zu bringen. «Auch wenn es steuersystematisch fragwürdig ist», so Fankhauser.
Parolenspiegel:
JA: SP, Grüne, GLP, FDP, EVP, Die Mitte
NEIN: SVP