«Not und Elend bei Lebensmitteln mit CBD Auslobung» titelt der Verband der Schweizer Kantonschemiker*innen seine breit angelegte Untersuchung von Lebensmitteln mit Cannabis oder Cannabisextrakten.
100 Lebensmittel mit dem spezifischen Vermerk «CBD» hat der Verband unter die Lupe genommen. Untersucht wurden unter anderem Nahrungsergänzungsmittel, Hanf-Tees und CBD-Öle, CBD-Rauchwaren waren von der Untersuchung ausgenommen.
Aufgrund zu hoher THC-Gehalte oder nicht bewilligter Hanfextrakte musste der Verband 73 Produkte als «nicht sicher» einstufen und ein Abgabeverbot aussprechen, bei 28 Produkten wurde aufgrund der gesundheitsgefährdenden Wirkung Warnrückrufe angeordnet.
Lebensmittelrechtlich wird die psychotrope Wirkung erhöhter THC-Gehalte als gesundheitsgefährdend interpretiert, weil sie zu Wahrnehmungsstörungen führen kann und die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt. Deshalb müsse man aktiv werden, sagt Pius Kölbener, Kantonschemiker des Kantons St. Gallen.
Kölbener spricht von einem vernichtenden Ergebnis. Die sehr hohe Beanstandungsquote veranlasste den Verband dazu, alle Marktteilnehmenden aufzufordern, ihrer rechtlichen Pflicht zur Selbstkontrolle nachzukommen.