Immer wieder werden solche Fälle publik: Junge Menschen, die ihr Lehre abbrechen müssen, weil sie einen negativen Asylentscheid erhalten haben. Es brauche dringend eine Gesetzesänderung, damit solche Situationen nicht mehr vorkommen, regt der Grünliberale Jürg Grossen in einer Motion an. Denn statt zu arbeiten und auf eigenen Beinen zu stehen, würden die betroffenen Personen gezwungen werden, von Nothilfe zu leben. Das mache weder aus Sicht der Lernenden noch aus Sicht der Lehrbetriebe und schon gar nicht aus Sicht des Staates Sinn, schreibt Grossen.
In der Herbstsession stimmte der Nationalrat der Motion zu. Gestern beugte sich dann die vorberatende Kommission des Ständerates, die staatspolitische Kommission SPK-S über das Geschäft. Hier fand die Motion keine Mehrheit, sie wurde mit 8 zu 5 Stimmen abgelehnt. Die SPK-S folgte damit der Argumentation des Bundesrates, wonach Asylsuchende bei einem negativen Entscheid die Schweiz zu verlassen haben, ungeachtet ihrer Ausbildung. In der Praxis können viele aber nicht ausgeschafft werden, ihnen bleibt nur das Leben in der Schweiz mit Nothilfe, obwohl sie eine Arbeitsstelle gehabt hätten.
Der Verein Bildung für Alle – Jetzt! setzt sich dafür ein, dass alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrem Alter und ihrem Aufenthaltsstatus sich im Rahmen ihrer individuellen Potenziale bilden, ausbilden, weiterbilden und eine ihren Fähigkeiten entsprechende Arbeit finden können. Tobias Heiniger vom Verein spricht im Interview mit RaBe darüber, was ein solcher erzwungener Lehrabbruch für die betroffenen Personen bedeutet. Und er widerspricht der Aussage der Kommission, wonach sich das Problem des Lehrabbruchs nur in wenigen Fällen stelle und diese mit den bestehenden Instrumenten gelöst werden können.
