Noch immer gibt es in der Schweiz Ausbeutung am Arbeitsplatz. Vor allem Personen in der Baubranche und in der Landwirtschaft seien davon betroffen, aber auch Carearbeiter*innen, die teilweise 24 Stunden am Tag verfügbar sein müssen. Die betroffenen Personen arbeiteten zu Dumpinglöhnen, moniert EVP-Nationalrätin Marianne Streiff. Eine Erklärung dafür finde sich in der dünnen Rechtsgrundlage, denn im Gegensatz zu anderen Ländern kenne die Schweiz keinen Paragraphen, welcher den Tatbestand «Arbeitsausbeutung» umreisse.
Um dies zu ändern, formulierte Marianne Streiff eine Motion, die gestern vom Nationalrat mit 101 zu 80 Stimmen angenommen wurde. Vorhandene Straftatbestände wie zum Beispiel des Menschenhandels oder des Wuchers würden bei heutigen Ausbeutungssituationen häufig nicht greifen, argumentiert sie. «Wenn man einen eigenen Straftatbestand hat, der auch klar definiert, welche Situationen Ausbeutungssituation sind, hilft dies, Ausbeutung zu verhindern», erklärt Streiff im Interview mit RaBe.
Bevor der Bundesrat entsprechende Massnahmen treffen muss, wird sich noch der Ständerat mit dem Thema beschäftigen.
