Am 15. Mai stimmt die bernische Stimmbevölkerung über eine Verfassungsänderung ab. Diese sieht vor, dass die Rechte der Stimmbürger*innen gestärkt werden, da der Volksvorschlag mehr gewichtet würde.
Doch was ist überhaupt ein Volksvorschlag? Eine kürze Einführung: Das Parlament, im Kanton Bern also der Grosse Rat, arbeitet ein Gesetz aus. Haben Stimmberechtigte konkrete Vorschläge, wie die Vorlage verbessert werden kann, können sie einen sogenannten Volksvorschlag einreichen. Dies gilt bislang aber nur, wenn das Parlament nicht von sich aus einen sogenannten Eventualantrag formuliert. Ein Eventualantrag ist eine zweite Variante des ursprünglichen Gesetzes. Dass der Volksvorschlag nur eingereicht werden kann, wenn kein Eventualantrag vorliegt: das soll sich nun ändern.
Im Grossen Rat fand die Änderung mehrheitlich Zustimmung – einzige Partei im Parlament, die sich dagegen wehrt ist die FDP. Denn: «Mit der Änderung wird das Parlament geschwächt», sagt Carlos Reinhard, Fraktionschef der FDP im Grossen Rat. Patrick Freudiger, Grossrat der SVP hält dagegen, dass in der Vergangenheit der Grosse Rat bewusst einen Eventualantrag eingereicht habe, damit kein Volksvorschlag möglich wurde. «Das heutige System ist missbrauchsanfällig und mit der Änderung wird das künftig nicht mehr möglich sein», so Freudiger.
Parolenspiegel:
JA: AL, Grüne, GLP, EDU, EVP, Die Mitte, SP, SVP
NEIN: FDP