Im letzten Jahr beschloss das Parlament die Widerspruchslösung in Sachen Organspende. Die neue Regelung stellt einen Paradigmenwechsel dar: Während bis anhin Menschen zu Lebzeiten ihren Willen zur Organspende kundtun müssen – beispielsweise mit einem Organspendeausweis – sollen sie neu ihren Widerspruch dagegen festhalten.
Da ein Referendum gegen den Parlamentsentscheid ergriffen wurde, kommt das überarbeitete Transplantationsgesetz am 15. Mai zur Abstimmung. Gegner*innen befürchten, dass nicht allen Menschen in der Schweiz bewusst sein wird, dass sie ihren Widerspruch zur Organentnahme kundtun müssen. Dass also auch Personen zu Organspender*innen werden könnten, die dies gar nicht wollen. «Wir haben rund 800’000 Menschen in der Schweiz, die eine schwere Schreib- und Leseschwäche haben. Zehn Prozent der Menschen, die hier leben, sprechen keine Landessprache. Der Bund ist absolut schuldig geblieben, wie er diese Leute in Zukunft erreichen will», erklärt Susanne Clauss vom Referendumskomitee. Ausserdem sei das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht, welches nicht eingefordert werden müsse.
SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen vom Ja-Komitee widerspricht dieser Argumentation: Es gäbe bereits einen Bundesgerichtsentscheid, welcher die Widerspruchslösung als verhältnismässig erklärt, diese sei also mit der Bundesverfassung vereinbar. Derzeit stünden in der Schweiz über 1400 Menschen auf der Warteliste für ein Organ, das neue Transplantationsgesetz würde dazu führen, dass mehr Menschenleben gerettet werden können, betont sie.
Parolenspiegel:
JA: FDP, Grüne, GLP, Mitte, SP
NEIN: EDU, EVP, SVP