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Anerkennung der Gebärdensprache

Morgen diskutiert der Nationalrat über die Motion 22.3373. Diese sieht vor, dass die drei Schweizer Gebärdensprachen (deutsch, französisch und italienisch) rechtlich anerkannt werden. Noch immer erlebten Menschen mit einer Hörbehinderung Diskriminierung, erklärt Sandrine Burger, Mediensprecherin des Schweizerischen Gehörlosenbundes. Beispielsweise würden die Kosten für das Dolmetschen von Weiterbildungen nicht übernommen, obwohl das Gesetz dies vorsieht und auch im Krankenhaus gäbe es immer wieder Missverständnisse, weil keine Übersetzung gewährleistet werde.

Der Bundesrat durfte sich bereits zur Motion äussern, ihm sei die Ankerkennung und Förderung der Gebärdensprache ein Anliegen, schreibt er. Er gibt zu bedenken, dass eine solche Anerkennung mit einer Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes abgestimmt sein müsse, beantragt jedoch trotzdem eine Annahme der Motion.