Quellenschutz beschreibt das Recht von Journalist*innen, ihre Informant*innen geheim zu halten. Erhalten sie zum Beispiel ein Dokument mit brisanten Informationen über die sie berichten, sind sie vor Behörden nicht dazu verpflichtet, über ihre Quellen Auskunft zu geben. Dies gilt ebenso für weitere Berufsgruppen wie etwa Ärzt*innen oder Psycholog*innen.
Dieser Quellenschutz soll nun im Zuge der Revision des Schweizerischen Nachrichtendienstgesetzes aufgeweicht werden. Konkret könnten Journalist:innen als Drittpersonen vom Nachrichtendienst abgehört und überwacht werden. So schlägt es der Bundesrat in der Revision vor. Dagegen wehrt sich die Gewerkschaft syndicom. «Das ist wirklich gefährlich für eine Demokratie, weil sich niemand mehr sicher sein kann, dass die Kontakte, die Nachrichten und Telefonate mit Journalist*innen geheim sind», sagt Dominik Fitze, Mediensprecher der Gewerkschaft Syndicom.
Bis heute gilt per Gesetz, dass der Nachrichtendienst Journalist*innen unter keinen Umständen abhören und überwachen darf. Der Bundesrat schlägt nun vor, dass dies aufgehoben wird, sobald ein*e Journalist*in Kontakt hat mit einer Zielperson des Nachrichtendienstes. Ein Beispiel dazu wäre etwa, wenn ein*e Journalist*in mit einer Person aus IS-Kreisen Kontakt hat, die im Ausland ist, erklärt Fitze. Weil sich diese Person im Ausland befindet, darf sie der schweizerische Nachrichtendienst nicht überwachen. «Mit dem revidierten Gesetz, könnte der Nachrichtendienst neu diese*n Journalist*in überwachen», so Fitze.
Syndicom fordert nun, dass der Bundesrat das bestehende Gesetz so belässt und den Quellenschutz nicht aufweicht. Dazu hat die Gewerkschaft sich in der Vernehmlassung geäussert, die am Freitag, 9. September endet.