In der Schweiz leben fast zwei Millionen Menschen mit einer Behinderung. Sie alle dürfen seit 2014 auf einen besonderen Schutz zählen: Damals hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet.
Die Konvention werde in der Schweiz nur mangelhaft umgesetzt, kritisiert jedoch die Dachorganisation der Behindertenorganisationen Inclusion Handicap. So erlebten Betroffene beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt Diskriminierung und haben unter Umständen kein Wahl- und Stimmrecht, erklärt Caroline Hess-Klein, die die Abteilung Gleichstellung bei Inclusion Handicap leitet.
Mit dieser Kritik ist Inclusion Handicap nicht alleine, auch der UNO-Ausschuss zur Behindertenrechtskonvention kam diesen Frühling zum Schluss, dass Menschen mit einer Behinderung in der Schweiz Diskriminierung erfahren.
Am Freitag machte die Organisation deswegen auf dem Bundesplatz auf die Defizite aufmerksam. Und: Inclusion Handicap forderte den Bundesrat mit einer Petition auf, das Zusatzprotokoll der UNO-Behindertenrechtskonvention zu unterzeichnen. Dieses würde Menschen mit Behinderung ermöglichen, sich bei einer Verletzung ihrer Rechte an den zuständigen UNO-Ausschuss zu wenden. Wenn der UNO-Ausschuss im Anschluss der klagenden Person Recht gibt, so kann er konkrete Empfehlungen an die Schweiz schreiben, welche dann verpflichtet ist, innerhalb von sechs Monaten über die Umsetzung dieser Empfehlungen zu informieren.