Gestern wurde die Motion zur rechtlichen Anerkennung der drei Schweizer Gebärdensprachen nach dem Nationalrat auch vom Ständerat angenommen. Für die Gemeinschaft der Gehörlosen in der Schweiz sei dies ein historischer Moment, so André Marty vom Schweizerischen Gehörlosenbund.
Ein Wermutstropfen bleibe jedoch: Die Gesetzesanpassung soll im Behindertengleichstellungsgesetz passieren. «Die Gebärdensprachen sind eigenständige Sprachen und keine Behinderungen», so Marty. Zielführender wäre ein eigenständiges Gesetz, betont der Verantwortliche Public Affairs beim Schweizerischen Gehörslosenbund im Interview mit RaBe: