Mit der Demokratie-Initiative fordert der Verein Aktion Vierviertel einen Paradigmenwechsel im Schweizer Bürger*innenrecht. Gestern wurde der entsprechende Initiativtext vorgestellt.
Die Demokratie-Initiative will in der Bundesverfassung neu einen Anspruch auf Einbürgerung für alle Menschen verankern, die seit mindestens 5 Jahren rechtmässig in der Schweiz leben, nie schwerwiegend straffällig geworden sind, die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden und über Grundkenntnisse einer der Landessprache verfügen.
Hauptziel der Demokratie-Initiative sei, der Willkür bei den Einbürgerungsverfahren einen Riegel zu schieben, betont Arber Bullakaj, Präsident der Aktion Vierviertel. Aktuell lasse das Bundesgesetz den Kantonen und Gemeinden zu viel Spielraum, so dass diese die Einbürgerungsverfahren je nach Gutdünken, sprich eben willkürlich ausgestalten könnten. Deshalb wolle man neu einen Anspruch auf das Schweizer Bürgerrecht verankern, unter bestimmten, objektiv überprüfbaren Voraussetzungen.
Ganz bewusst hat die Aktion Vierviertel entschieden, die Demokratie-Initiative jetzt im Wahljahr zu lancieren. Einerseits aus logistischen Gründen, um in der Sammelphase von der Mobilisierung im Rahmen des Wahlkampfes profitieren zu können, und andererseits, weil gerade jetzt im Wahljahr die Absurdität des aktuellen Bürger*innenrechts besonders deutlich sichtbar werde, wenn ein Viertel der Schweizer Bevölkerung zum Wohle des Landes beitrage, ohne aber mitbestimmen zu können. Dies komme einem gravierenden Demokratiedefizit gleich.
Zudem will die «Aktion Vierviertel» im aktuellen Wahlkampf dem bekannten, wiederkehrenden SVP-Narrativ ein Gegen-Narrativ entgegensetzen. Die Geschichte der «Aktion Vierviertel» erzählt nicht von angeblich massloser Zuwanderung, sondern vom Erfolg und Reichtum der Schweiz, welche auch massgeblich der Migration und den zugewanderten Arbeiter*innen zu verdanken seien, betont Arber Bullakaj.