Wer wissen möchte, unter welchen Bedingungen frau hierzulande abtreiben darf, muss das Strafgesetzbuch aufschlagen. Bis heute sind Schwangerschaftsabbrüche, inklusive der Fristenregelung im Strafrecht verankert. Dies, obwohl gemäss der mittlerweile 21-jährigen Fristenregelung Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche grundsätzlich legal sind.
Durch die Verankerung im Strafrecht komme der Schwangerschaftsabbruch als Straftat mit Ausnahme daher, kritisiert Barbara Berger, Geschäftsleiterin von Sexuelle Gesundheit Schweiz, der Dachorganisation der Fachstellen für sexuelle Gesundheit. Demnach sei die Entkriminalisierung von Abtreibungen in der Schweiz quasi auf halbem Wege stehengeblieben. Auf den Frauen laste ein hoher Rechtfertigungsdruck und auch Spitäler und Ärzt*innen wähnten sich stets mit einem Fuss im Gefängnis.
Deshalb fordert «Sexuelle Gesundheit Schweiz» gemeinsam mit fast 100 weiteren Organisationen, den Schwangerschaftsabbruch in einem separaten Gesundheitsgesetz zu verankern, um die Selbstbestimmung und die Gesundheit der Frauen ins Zentrum zu stellen.
Dies habe nichts mit einer Pionierleistung zu tun, betont Berger mit Verweis auf den european abortion policies atlas. Demnach haben bereits 32 europäische Staaten den Schwangerschaftsabbruch ausserhalb des Strafrechts geregelt.
Der Forderung nach einer vollständigen Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen will «Sexuelle Gesundheit Schweiz» mit der Petition «Meine Gesundheit, meine Wahl» Nachdruck verleihen, die heute übergeben wird. Das ist kein Zufall: Am Donnerstag beugt sich die Rechtskommission des Nationalrates über eine parlamentarische Initiative der Grünen Nationalrätin Léonore Porchet mit derselben Forderung.