Unter dem Titel „A(u)ktionswoche gegen Rassismus“ verkaufen wir Dinge, die kein Mensch braucht: Benachteiligung, Diskriminierung, Rassismus – bei uns kannst du alles ersteigern! In kurzen provokativen Hörspielen hinterfragen wir Mechanismen des strukturellen Rassismus.
Die Mini-Hörspiele sind im Tagesprogramm von RaBe nach Zufallsprinzip verteilt oder hier zu hören. Jeden Tag erscheint eine neue Folge. Tune in!
Tipp: Zuerst Audiodatei anhören und dann die Hintergründe dazu lesen.
1. Schweizer Diplom
Im ersten Clip zu unserer A(u)ktionswoche gegen Rassismus versteigern wir ein Schweizer Diplom mit all seinen Privilegien!
Wenn du ein Schweizer Diplom besitzt, gehörst du zu einem privilegierten Teil der Bevölkerung, denn Schweizer Diplome werden anderen meistens bevorzugt.
Viele hochqualifizierte Personen aus dem Ausland stehen in der Schweiz vor der Herausforderung ihren in der Heimat erworbenen Bildungsabschluss anerkennen zu lassen. In den meisten Fällen verhindern diverse Einflussfaktoren, dass die Betroffenen ihr Potenzial auf dem hiesigen Arbeitsmarkt vollumfänglich ausschöpfen können. Bleiben ausländische Qualifikationen in Form von Erwerbslosigkeit vollständig ungenutzt oder werden ausländische Hochqualifizierte in der Schweiz für geringqualifizierte Arbeiten eingesetzt, so spricht man von dem Phänomen namens Brain Waste. Das ist ein enormer Ressourcenverlust!
Was hinzu kommt: Selbst wenn hochqualifizierte Migranten und Migrantinnen eine gute Anstellung in der Schweiz finden, ist die Lohnsumme dennoch tiefer als bei Schweizerinnen und Schweizern.
Viele Migrant:innen arbeiten in einer unsicheren Anstellung oder arbeiten in einer Position, die deutlich unter ihrem Bildungsniveau angesiedelt ist. Es kommt zu einer Degradierung der beruflichen Qualifikationen. Dazu kommen auch Verluste in Bezug auf das eigene Selbstwertgefühl.
Wird ein Mensch vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen oder kann er nur beschränkt daran teilhaben, ist die logische Folge davon, dass seine sozialen Beziehungen weniger werden, dass der Mensch vereinsamt. Davon sind Personen ausländischer Herkunft speziell häufig betroffen. Womit identifiziert sich ein Mensch? Das ist massgeblich durch seine Position im Kontext des Erwerbs geprägt. Seine Identität wird durch diese Eingebundenheit in berufliche Strukturen gestärkt.
2. Der Nachname Meier
Im zweiten Clip zu unserer A(u)ktionswoche gegen Rassismus versteigern wir den Nachnamen „Meier“ mit all seinen Privilegien!
Im Wohnungsmarkt gibt es klare Hinweise auf rassistische Diskriminierung. Durch die öffentliche Ausschreibung von Wohnungen bietet sich der Wohnungsmarkt auch für Feldexperimente an. Das wesentliche Merkmal, das für diese Diskriminierungsstudien berücksichtigt wird, ist der Name der fiktiven Person, die sich für eine Wohnung interessiert. In einer Studie aus dem Jahre 2014 wurde eine Diskriminierung von Personen mit serbo-kroatischen, arabischen, tamilischen, albanischen und eritreischen Namen festgestellt. Die Unterschiede für Personen mit tamilischen und arabischen Namen lagen bei 5 und 6 Prozentpunkten, d.h. wenn wir bei hundert Personen mit Schweizer Namen aufgrund des Berufs, der Landesregion usw. beispielsweise 80 Einladungen vorfinden, sind es 75 bis 74, wenn der Name tamilisch oder arabisch klingt.
Eine Studie aus dem Jahre 2018 zeigt auf, dass es für Menschen mit einem kosovo-albanischen oder türkischen Namen systematisch schwieriger ist, eine Wohnung zu finden – im Gegensatz zu Personen, die aus unmittelbaren Nachbarländern stammen. Dies ist ein wichtiges Resultat, denn es schliesst aus, dass es sich um eine allgemeine Ablehnung von Ausländer:innen handelt. Es konnte auch gezeigt werden, dass Personen, welche in den beschrieben Feldexperimenten stärker diskriminiert sind, von der Bevölkerung als Nachbar:innen weniger toleriert werden. Insbesondere Personen aus südosteuropäischen Ländern wurden viel stärker abgelehnt und als bedrohlich beschrieben, während zwischen Personen aus Italien und Portugal und Personen aus einem Nachbarkanton kein wesentlicher Unterschied ausgemacht werden konnte. Auch diese Resultate machen deutlich, dass Ausländerfeindlichkeit ungenügend ist, um die beobachtete Diskriminierung zu beschreiben: Es handelt sich um eine Ablehnung von Personen, die als kulturell verschieden konstruiert oder durch ihre Hautfarbe oder Kleidung als «anders» wahrgenommen – rassifiziert – werden.
Die Diskriminerung aufgrund von Namen findet sich auch in der Arbeitswelt. Das so genannte Practice Testing ist eine wichtige Grundlage für die Erforschung des strukturellen Rassismus. Dabei erstellen Forschende Bewerbungen von fiktiven Personen und messen die Reaktionen von Personalverantwortlichen. Da berufsrelevante Unterschiede zwischen den Bewerbenden ausgeschaltet werden in der Forschungsanlage, können die unterschiedlichen Antworten auf Ebene der Studie eindeutig rassistischer Diskriminierung zugewiesen werden: Die unterschiedlichen Reaktionen können sich nur auf den Namen beziehen, welcher verwendet wurde, um die Herkunft oder Gruppe zu markieren. Im Jahr 2003 wurden erstmals Bewerbungen von fiktiven Personen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt versendet. Die Kandidaturen waren gleichwertig und unterschieden sich nur in der Nationalität und im Namen der Bewerbenden. Zwei Bewerbungen wurden jeweils auf eine Anzeige gesandt, und Personen mit portugiesischen, türkischen, und jugoslawischen Namen wurden weniger häufig eingeladen. Wenn Schweizer:innen für eine bestimmte Anzahl Einladungen 100 Bewerbungen senden müssen, müssen Portugies:innen 133 Bewerbungen senden, Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien 124, und Türk:innen 130. Es handelt sich also um eine systematische Benachteiligung. Über zehn Jahre später hat das gleiche Forschungsteam erneut ein entsprechendes Experiment durchgeführt, diesmal mit Personen, die eingebürgert waren. Der Grad der Diskriminierung hat sich nicht wesentlich verändert, und auch die Kinder von Zugewanderten aus der Türkei und Kosovo müssen etwa 130 Bewerbungen schreiben, wenn Schweizer:innen ohne Migrationsgeschichte für die gleiche Anzahl Einladungen 100 senden müssen. Für Personen aus den Nachbarländern Deutschland und Frankreich wurde kaum Diskriminierung beobachtet.
Das Experiment wurde auch für Schwarze Personen in der Schweiz durchgeführt. Der Fokus in diesem Experiment lag auf der Hautfarbe, die wegen der in der Schweiz üblichen Fotos auf dem Lebenslauf ein sichtbares Merkmal darstellt. Die fiktiven Personen stammten ursprünglich aus Kamerun, und die Diskriminierung ist ähnlich hoch wie für Personen mit kosovo–albanischen Namen. Diese Resultate aus der Schweiz entsprechen der Situation in anderen europäischen Ländern, wie auch der Beobachtung, dass sich rassistische Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt seit 1990 nicht gross verändert hat. Die Tatsache, dass die Diskriminierung auch bei eingebürgerten Kindern von Zugewanderten gefunden werden kann, während bei Personen aus den Nachbarländern kaum Unterschiede gefunden werden, zeigt deutlich auf, dass wir eine quasi weitervererbte rassistische Diskriminierung beobachten.
Ähnliche Befunde stammen aus sogenannten Vignette–Studien. Diese Experimente verlangen von den Teilnehmenden, dass sie sich z.B. lediglich vorstellen, eine Person einzustellen. Die Studien zeigen eine systematische Diskriminierung von Personen
aus Portugal, Serbien und Senegal im Hotelsektor auf. Die Diskriminierung ist in den höherqualifizierten Stellen besonders ausgeprägt. In einer anderen Studie wurde Diskriminierung von Kandidierenden mit polnischen und türkischen Namen, aber keine von solchen mit spanischen Namen gefunden. Die Diskriminierung ist in diesem Fall grösser, wenn die Kandidierenden im Lebenslauf einen Bezug zum Herkunftsland darlegen. Auch für Positionen mit erheblicher Berufserfahrung konnte eine Benachteiligung von Personen nachgewiesen werden, deren Namen als nicht–schweizerisch wahrgenommen werden.
Es wurde auch das Verhalten von Entscheidungstragenden beobachtet, nämlich wie Arbeitgebende auf einer Jobsuch–Plattform nach potenziellen Arbeitnehmenden suchen: Personen mit ausländischen Namen werden von Arbeitgebenden je nach Nationalität zwischen 3 und 19 Prozent weniger häufig angeklickt, obwohl sie identische Qualifikationen vorweisen. Die kleinsten Unterschiede sind bei Personen aus West– und Nordeuropa, sowie bei Italiener:innen und Spanier:innen feststellbar. Grössere Unterschiede finden die Autor:innen bei Personen aus Osteuropa, dem ehemaligen Jugoslawien und aus Sub–Sahara Afrika: Personen, die in der Schweiz als «Andere» wahrgenommen werden. Diese systematische Benachteiligung deckt sich mit den Erfahrungen von rassifizierten Personen, wie sie mittels Interviews oder repräsentativen Umfragen erfasst werden.
Ähnliche Beobachtungen wurden bei Wahlen gemacht. In mehreren Studien konnte belegt werden, dass Kandidat:innen mit Migrationsgeschichte und nicht–schweizerischen Namen einen Wahlnachteil erleiden, da sie mehr negative Präferenzstimmen (Streichungen auf der Wahlliste) erhalten als Kandidat:innen mit typisch schweizerischen Namen.
Quelle: Grundlagestudie zu strukturellem Rassismus in der Schweiz, 2022.
Das RaBe-Info sprach in einem Interview mit Leonie Mugglin, Co-Autorin der Studie.
3. Die weisse Haut
Im dritten Clip zu unserer A(u)ktionswoche gegen Rassismus versteigern wir die weisse Haut mit all ihren Privilegien!
Hintergrundfakten zu diesem Mini-Hörspiel:
Bei Racial Profiling handelt es sich um polizeiliche Praktiken, die aufgrund von als «fremd» oder «nicht-westlich» wahrgenommenen Merkmalen (z.B. der Hautfarbe), und nicht aufgrund von individuellen Verhaltensweisen einer Person erfolgen. Dass es sich nicht lediglich um ein Randphänomen handelt, wird u.a. aus dem Bericht der europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ersichtlich, welcher die Schweiz aufgrund von Fehlverhalten der Schweizer Polizei und des ungenügenden rechtlichen Schutzes gegen Racial Profiling rügte. Obwohl Racial Profiling grundsätzlich verboten ist, gab es in mehreren Kantonen wiederkehrende Hinweise, die auf entsprechende institutionelle Praktiken schliessen lassen, welche insbesondere Schwarze Männer, jedoch auch als asiatisch, muslimisch, Roma, Sinti, jenisch wahrgenommene Personen, unter Generalverdacht stellen.
Im Bereich des Ausgehens in der Freizeit berichten rassismuserfahrene Personen über die Konsequenzen, wenn ein Türsteher darüber entscheidet, wer in einen Club eingelassen wird: Die Undurchsichtigkeit der Entscheidungsmacht und die erlebte Willkür werden als Ausgrenzung und Erniedrigung empfunden. Die Erfahrungen sind besonders einschneidend, weil die Schwarze Person als Einzige einer Gruppe anders behandelt wird. Auch Kulturveranstaltungen sind von Rassismus-Fällen betroffen. Drei Prozent der Befragten geben an, wegen Herkunft, Hautfarbe oder Religion beim Besuch eines Kulturanlasses diskriminiert worden zu sein. In einem offenen Brief sprechen diesbezüglich über 50 Schwarze Künstler:innen von rassistischen Erlebnissen und Abwehrreaktionen seitens kultureller Institutionen beim Ansprechen dieser Erfahrungen. Sie fordern deshalb konkrete Veränderungen von Schweizer Kunst- und Kulturinstitutionen.
Im medizinischen Bereich ist zunächst festzuhalten, dass es problematisch ist, wenn Forschung und Ausbildung auf dem Standard eines weissen und männlichen Körpers basieren. So werden geschlechtsspezifische Unterschiede im Krankheitsverlauf oder Hautkrankheiten von Schwarzen Patient:innen nicht adäquat diagnostiziert. In der Grundlagestudie zu strukturellem Rassismus in der Schweiz wird berichtet, dass bei erschwerter Kommunikation, zum Beispiel wegen mangelnden Kenntnissen der lokalen Sprache, das medizinische Personal vorschnell auf eine Übertreibung des Schmerzes oder gar Simulation schliesst. Auch gibt es Berichte, wonach Schwarzen schwangeren Frauen für die Geburt von einer örtlichen Betäubung abgeraten wird, weil Schwarze Menschen angeblich als schmerzresistenter gelten.
Mit dem Begriff Positiver Rassismus ist die Grundannahme einer Existenz von Unterschieden in Bezug auf Fähigkeiten, Potentiale, Verhaltensmuster und Charaktereigenschaften, gemeint, die angeblich auf körperliche und kulturelle Merkmale von Menschen zurückzuführen sind, diese festhalten und dadurch die Ideologie des Rassismus bestärken. Eine Folge von angeblich gut gemeinten rassistischen Zuschreibungen ist es, dass die geäusserten Vorstellungen über bestimmte Menschen(-gruppen) die bereits in den Köpfen vieler Menschen vorhandenen Klischees, Stereotype und Vorurteile zusätzlich verankern und das Konzept von Rassismus so in unserer Gesellschaft weiter aufrechterhalten wird.
Quellen:
– Grundlagestudie zu strukturellem Rassismus in der Schweiz, 2022.
– „An „positivem Rassismus“ ist überhaupt nichts positiv!“ von Kollektiv Vo da.
– Was ist „Positiver Rassismus“?
4. Weisse Vorherrschaft
Im vierten Clip zu unserer A(u)ktionswoche gegen Rassismus versteigern wir die weisse Vorherrschaft!
Hintergrundfakten zu diesem Mini-Hörspiel:
1. Kennst du das mulmige Gefühl, nicht sicher zu sein, ob du jetzt mit einem rassistischen Wort bezeichnet wirst oder dir ein stereotypes Vorurteil aufgezwungen wird?
Für rassifizierte Menschen gehört das zum Alltag. Auf der Arbeit, in der Ausbildung, beim Coiffeur, im Tram, überall kann es sein, dass jemand aufgrund rassifizierter Merkmale rassistisch bezeichnet wird.
2. Ist es für dich selbstverständlich, dass du dich mit den Figuren in Kinder- und Jugendbüchern, aber auch mit den Lehrpersonen und Vorgesetzten identifizieren kannst, weil sie – wie du – ähnliche äusserliche Merkmale aufweisen?
Noch immer sind die meisten Protagonist:innen in Büchern weisse, christliche Personen. Noch immer gibt es kaum Lehrpersonen oder Vorgesetzte of Color.
3. Hast du dir auch schon Gedanken gemacht, deine Erstsprache/n nicht im Lebenslauf zu erwähnen?
Leider ist es oftmals so, dass auf dem Lehrstellen- wie auch auf dem Arbeitsmarkt die Herkunft entscheidend ist, ob jemand eine Anstellung findet.
4. Hattest du schon jemals die Sorge, dass deine Hautfarbe der Grund dafür ist, dass du eine Wohnung nicht bekommen hast?
Rassifizierte Menschen erhalten in der Schweiz wie auch in der EU weniger oft eine Wohnung als weisse, nicht-rassifizierte Menschen.
5. Kennst du einige führende Vertreter:innen in einem lokalen oder nationalen Parlament, die deiner familiären Herkunft zugehören?
Einige Bevölkerungsgruppen sind im Parlament stark untervertreten. Die Parlamentarierin Sibel Arslan schreibt in ihrer Interpellation von 2016, dass 80% der ständigen Wohnbevölkerung im Alter von 30 bis 40 Jahre einen Migrationshintergrund haben, im Parlament sind dies aber nur 10% der Politiker:innen.
6. Kannst du dir sicher sein, dass die hiesigen Gesetze dich in deiner Menschenwürde schützen?
Die aktuelle Gesetzessituation schützt zu wenig vor rassistischen Angriffen seitens Institutionen und Staat. Auch treffen Menschen, die aufgrund rassifizierter Merkmale (Name, Hautfarbe, religiöse Symbole, …) rassistisch diskriminiert werden in spezialisierten Beratungsstellen meist auf Berater:innen, die selber keine Rassismuserfahrungen machen.
7. Wirst du mindestens einmal monatlich von einer dir eher fremden Person gefragt, woher du bist? Und erlebst ein Gegenüber, das nicht zufrieden ist, wenn du deinen Wohnort nennst, der deinen Schweizer Dialekt geprägt hat?
Mit dieser Frage des «woher-kommst-du?» wird der befragten Person die Zugehörigkeit zur Schweizer Bevölkerung abgesprochen – aufgrund ihres Aussehens oder aufgrund des Tragens religiöser Symbole.
8. Wurdest du schon mal von der Polizei kontrolliert, ohne dass es dafür irgendeinen Anlass gab und du dich einfach nur im öffentlichen Raum aufgehalten hattest?
Vor allem Schwarze Männer und Trans-Personen of Color erleben regelmässig Racial Profiling.
Rassistische Behandlung und racial Stress löst bei vielen Menschen tiefgreifende Verwundung aus, und schwächt das Selbstwertgefühl. Das kann enorme negative Auswirkungen auf den Ausbildungsverlauf, die Arbeitsfähigkeit und die Beziehungsfähigkeit haben.
Deshalb müssen nicht nur Alltagsrassismus sondern auch strukturellen Rassismus abbauen. Hier und jetzt.
Quelle: https://www.bern.ch/themen/auslanderinnen-und-auslander/integration-und-migration/diskriminierung-und-rassismus/bern-gegen-rassismus/die-aktionswoche/check-deine-privilegien, Autorin: Rahel El-Maawi, 2021
5. Das Bildungssystem
Im fünften Clip zu unserer A(u)ktionswoche gegen Rassismus versteigern wir das Bildungssystem!
Dieses Mini-Hörspiel ist auf französisch
Hintergrundfakten:
Mit dem Lehrplan 21, versucht die Schweiz durch die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz, eine Harmonisierung und einen gemeinsamen Lehrplan für die Volksschule in den 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantonen durchzuführen. Der Lehrplan 21 gibt den Lehrpersonen aber keinen explizit Auftrag, Rassismus aktiv zu bekämpfen. Das Wort Rassismus wurde im Lehrplan nie erwähnt.
Tupoka Ogette, Beraterin und Trainerin im Bereich Rassismuskritik erzählt über Happyland in diesem Video:
Quellen:
– Antirassistische Schule, das wäre unserer Gesellschaft würdig
– Die RaBe-Sendung Bi aller Liebi sprach in einem Interview mit Rahel El-Maawi, Tilo Bur und Mani Owzar, den drei Autorinnen des Buches „No to racism. Grundlagen für eine rassismuskritische Schulkultur„ (hep, 2022)
– Lehrplan 21
6. Das Gesundheitssystem
Im sechsten Clip zu unserer A(u)ktionswoche gegen Rassismus versteigern wir das Gesundheitssystem!
Zu rassistischer Diskriminierung im Bereich der Gesundheit wird in der Schweiz noch wenig geforscht. Die vorhandenen Studien zeigen, dass unterprivilegierte Bevölkerungsschichten, unter ihnen Migrantinnen und Migranten, häufiger krank sind, und dass Diskriminierungserfahrungen und Gesundheitsstörungen miteinander in Zusammenhang stehen. Eine nachteilige Ausgangslage – wie zum Beispiel mangelnde Kenntnisse der lokalen Sprache – kann beim Kontakt mit dem Gesundheitswesen rassistische Diskriminierung auslösen oder verstärken. Illustrieren lässt sich dies etwa am sogenannten «Mittelmeersyndrom». Mit dieser Pseudodiagnose schliesst das medizinische Personal bei erschwerter Kommunikation vorschnell auf eine Übertreibung des Schmerzes oder gar auf eine Simulation. Auch gibt es Berichte, wonach Schwarzen schwangeren Frauen für die Geburt von einer örtlichen Betäubung abgeraten wird, weil Schwarze Menschen angeblich als schmerzresistenter gelten.
In einer Befragung berichteten Schwarze Pflegefachpersonen zudem von Diskriminierungen von Seiten der Patientinnen und Patienten, seltener auch von anderen Fachpersonen. Die Erfahrungen reichten von verletzenden Bemerkungen, dem Absprechen von Professionalität bis hin zu offener Ablehnung. Aus Sicht der Interviewten bleibt struktureller und alltäglicher Rassismus vielerorts unerkannt, oder er wird in der Institution nur ungern angesprochen.
Quellen:
– Grundlagenstudie zu strukturellem Rassismus in der Schweiz, 2022
– Le syndrome méditérranéen, Wikipedia
Eine Mini-Hörspiele-Reihe von Trixie Matseraka und Magdalena Nadolska für die Aktionswoche gegen Rassismus der Stadt Bern. Mit Stimmen von Speedee Beuret, Trixie Matseraka, Magdalena Nadolska und Rafael Sanchez.
Alle Infos zur Aktionswoche: berngegenrassismus.ch