Es ist der erste Klimafall, der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht in Strassburg EGMR behandelt wird: Nächsten Mittwoch werden sich die Richter*innen der Grossen Kammer die Schweizer Klimaseniorinnen anhören. Das ist bemerkenswert, denn nur ganz wenige der am Gerichtshof hängigen Fälle werden in der Grossen Kammer verhandelt.
Die Klimaseniorinnen, das ist ein Verein von Frauen über 64. Sie eint die Sorge um die Zukunft der Welt und das Bedürfnis, sich für das Klima zu engagieren. Ihr Vorwurf: Die Schweiz tue zu wenig, um ältere Frauen vor den Folgen der Klimakatastrophe zu schützen. «Uns ist es ein grosses Anliegen, dass das Gericht anerkennt, dass Klimaschutz ein Menschenrecht ist», sagt Co-Präsidentin Rosemarie Wydler-Wälti.
Falls die Klimaseniorinnen mit ihrer Klage erfolgreich sind, so hat das weitreichende Konsequenzen. Mit Ausnahme von Belarus, Russland und der Vatikanstadt unterstehen sämtliche international anerkannten europäischen Staaten einschliesslich der Türkei, Zyperns und der drei Kaukasusrepubliken Armenien, Aserbaidschan und Georgien der Jurisdiktion des EGMR. Sie alle müssten ihre Gesetze anpassen um dem Inhalt der Klage gerecht zu werden.
Das Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht wird frühstens Ende des Jahres erwartet.