Kein Stimmrecht für kognitiv Beeinträchtigte, kein Stimmgeheimnis für Blinde und keine Teilnahme an politischen Debatten für Gehörlose. Menschen mit Behinderungen müssen nach wie vor sehr viele Hürden überwinden, wenn sie am politischen Leben teilhaben wollen. Ständig gilt es abzuklären, ob er der Zugang rollstuhlgängig ist, ob Informationen in leichter Sprache oder Videos mit Übersetzung in Gebärdensprache erhältlich sind. Dabei lautet die Antwort auch heute noch allzu oft: «Nein leider, gibt es nicht.»
Will die Schweiz Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte politische Teilhabe garantieren, bleibt noch viel zu tun. Das wurde an der ersten Behindertensession der Schweiz letzten Freitag im Bundeshaus sehr deutlich. 44 der 200 Sitze im Nationalratssaal waren besetzt, stellvertretend für die 22% oder 1,8 Millionen Menschen mit einer Behinderung in der Schweiz, die ihre fundamentalen Rechte als Bürger*innen oft nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können. Präsidiert wurde die Session von Mitte-Nationalrat Christian Lohr, aktuell der einzige Parlamentarier im Bundeshaus mit einer sichtbaren Behinderung. Zum Auftakt der Behindertensession betonte er eindringlich: «Ohne Zugänglichkeit, ohne Barrierefreiheit gibt es auch keine Inklusion.»
Die Bundesverfassung verlangt gesetzliche Massnahmen, um Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu beseitigen. Vor bald zehn Jahren hat die Schweiz zudem die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert, welche ihrerseits eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe garantiert. Während die rechtlichen Grundlagen also gelegt sind, hapert es in der Praxis noch gewaltig.
Nach rund 3-stündiger Debatte und vielen, eindrücklichen Voten wurde schliesslich eine Resolution mit den 8 zentralsten Forderungen für eine gleichberechtigte politische Teilhabe verabschiedet.
Die erste Behindertensession zum Nachsehen: