2016 sagte das Stimmvolk Ja zum Nachrichtendienstgesetz. Seither darf der Schweizer Geheimdienst, der Nachrichtendienst des Bundes NDB, alle Personen in der Schweiz mit der sogenannten Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwachen.
Ein massiver Eingriff in die Grundrechte sei dies, sagt die Digitale Gesellschaft und zog vors Bundesverwaltungsgericht. Der Nachrichtendienst könne auch Retrosuchen durchführen, also Wochen später den Internetverkehr nach bestimmten Stichworten durchsuchen, erklärt der Mediensprecher der Digitalen Gesellschaft, Rechtsanwalt Martin Steiger, im Interview mit RaBe.
Wegen des Verfahrens musste der NDB nun zum ersten Mal Stellung beziehen zu seiner Überwachungspraxis. Doch der allergrösste Teil der Stellungnahme blieb geheim, auch die Digitale Gesellschaft als Beschwerdeführerin durfte diese nicht einsehen. «Wie sollen wir unsere Eingaben machen können, unsere Argumente präsentieren können, wenn wir gar nicht wissen, was da tatsächlich geschieht?», kritisiert Steiger die Geheimhaltung durch den NDB.