Vor rund zehn Tagen hat Ugandas Präsident Yoweri Museveni ein Gesetz verabschiedet, das sich gegen homosexuelle Personen richtet. Seither kann die ugandische Justiz bei sexuellen Handlungen zwischen Personen des gleichen Geschlechts die Todesstrafe verhängen, und Menschen, die sich für die LGBTQ-Community einsetzen, können mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden. Das Gesetz wird von weiten Teilen der Bevölkerung unterstützt.
Joseph Kiggundu, LGBTQ-Aktivist aus Uganda, engagiert sich in der Gruppe Lets walk Uganda, die unter anderem obdachlosen queeren Menschen ein Dach über dem Kopf bietet. Das Radio Corax in Halle hat ihn gefragt, was die Ursachen für den Hass und die Ablehnung gegen queere Menschen in Uganda seien.
In der Schweiz kann die Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung ein Asylgrund sein, allerdings müssen die Betroffenen dies gleich bei der ersten Anhörung offenlegen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe schreibt, dass LGBTQ-Personen diese Asylgründe oft verheimlichen, da sie Schamgefühle oder Misstrauen gegenüber den Behörden verinnerlicht haben.
Ausserdem muss die asylsuchende Person glaubhaft darstellen, dass sie persönlich Ziel von Repression durch den Heimatstaat wurde. Nur die Existenz eines Anti-LGBT-Gesetz reicht dafür nicht aus.
Im vergangenen Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht drei Beschwerden von LGBTQ-Menschen aus Uganda abgewiesen. Wie sich die Entscheidungspraxis der Schweizer Behörden nach der Verabschiedung des Anti-LGBT-Gesetzes in Uganda entwickelt, wird sich erst noch zeigen müssen.
