Einmal mehr stand gestern Donnerstag eine Reitschülerin vor Gericht. Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach Lu wegen mehrfacher Beschimpfung, übler Nachrede und Hinderung einer Amtshandlung schuldig. Sie wurde zu einer Geldstrafe von rund 3000 Franken verurteilt, hinzu kommen Verfahrenskosten und eine Aufwandentschädigung von insgesamt fast 7000 Franken.
Das gestrige Urteil geht zurück auf ein Ereignis vom November 2021 in der Reitschule. Damals griffen mehrere weisse Personen eine Person of Colour an. Diese flüchtete in die Reitschule. Erst im Verlauf der Ereignisse wurde klar, dass es sich bei den Personen um Zivilpolizist*innen handelte. Gemäss Lu habe sie versucht, die Polizist*innen nach draussen zu bitten, weil es in der Reitschule aus sicherheitstechnischen Gründen nicht passend war, eine Verhaftung durchzuführen.
Vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Beamte wurde Lu freigesprochen. Bei der Beschimpfung und der üblen Nachrede folgte die Richterin der Anklage. Sie stützte sich stark auf die ihrer Ansicht nach detaillierten, überzeugenden Aussagen der beteiligten Polizist*innen, wie sie in der Begründung ausführte. Weiter lag dem Gericht ein Rapport eines Polizisten vor, der beim Vorfall nicht anwesend war. Dieser enthalte sehr subjektive Angaben, räumte auch die Richterin ein, für den Sachverhalt aber sei der Rapport nicht entscheidend, die Aussagen der Polizisten reichten aus.
Gemäss Lu soll mit dem Urteil ein weiteres Exempel gegen die Reitschule statuiert werden. Insgesamt hinterlasse es einen fahlen Nachgeschmack, so Lu. Unverständlich sei ihr vor allem, dass schon alleine der Vorwurf, Schimpfwörter geäussert zu haben, solch drastische Konsequenzen habe, während Polizist*innen ihrerseits kaum je für allfällige Übertretungen geahndet würden.
Lu und ihrer Anwältin bleiben nun 10 Tage Zeit zu überlegen, ob sie das Urteil weiterziehen.