Nach der Totalrevision 2019 wird das Polizeigesetz des Kantons Bern derzeit einer Teilrevision unterzogen. Der Regierungsrat verabschiedete einen entsprechenden Vorschlag im Mai. Anfang Woche beriet nun das Kantonsparlament die Gesetzesänderungen in einer ersten Lesung. Bereits in der vorberatenden Sicherheitskommission (SiK) waren einzelne Neuerungen umstritten. Für grosse Diskussionen führten vor allem zwei Punkte.
Zum einen soll die Kantonspolizei künftig Kontrollschilder auf Überwachungskameras automatisiert mit Datenbanken abgleichen können. Zu reden gab hier vor allem der Datenschutz. Während der Regierungsrat vorschlug, die Daten für die Dauer von 30 Tagen aufzubewahren, wollten die Fraktonen GLP und SP/Juso diese Frist auf 15 Tage verkürzen. Der Grosse Rat folgte aber dem Antrag einer Kommissionsminderheit. Nun sollen die Daten gar 60 Tage lang gespeichert werden.
Ebenfalls heftig debattiert wurde die Videoüberwachung. Hier will der Regierungsrat Gemeinden an bestimmten Orten eine Videoüberwachung empfehlen und diese allenfalls anordnen können. Von der Parlamentsmehrheit wurde der Vorschlag der SiK angenommen. Dieser entschärfte den ursprünglichen Vorschlag ein wenig. So muss etwa die Regierung die Gemeinden erst anhören, bevor sie eine Videoüberwachung anordnet.
Die Bemühungen der linken Fraktionen, diese Neuerung ganz zu streichen, blieben chancenlos. Erneut chancenlos war zudem die Forderung nach einer unabhängigen Ombudsstelle.
Nachdem die über die einzelnen Anträge abgestummen worden war, nahm das Parlament das Gesetz mit 100 zu 38 Stimmen an. Aller Voraussicht nach wird der Grosse Rat die Teilrevision in einer zweiten Lesung in der Wintersession erneut besprechen.