Demokratische Mitbestimmung durch das Wahl- und Stimmrecht? Davon profitiert in der Schweiz meist nur wer die Schweizer Staatsbürgerschaft hat und über 18 Jahre alt ist. Das ist auf nationaler Ebene so und das ist auch in den meisten Kantonen und Gemeinden so.
Einige Kantone und manche Gemeinden kennen aber ein Stimm- und Wahlrecht für Ausländer*innen. Der Kanton Bern kennt dieses recht hingegen nicht. Selbst wenn Berner Gemeinden ein solches auf kommunaler Ebene einführen wollten, ginge das nicht. Denn es liegt in der Kompetenz des Kantons, das Stimmrecht auf kantonaler und auf kommunaler Ebene zu regeln.
Eine Motion aus dem Kantonsparlament verlangt vom Regierungsrat nun, dass er das ändert. Diese Woche hat der Regierungsrat seine Antwort auf die Motion publiziert. Daraus geht hervor, dass er dem Grossen Rat empfiehlt, den Vorstoss anzunehmen. Christa Amman ist Grossrätin für die Alternative Linke Bern und hat mitgeholfen die Motion einzureichen. Wir haben mit ihr über die Motion und die Antwort des Regierungsrats gesprochen.