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BVG-Reform: Verbesserung für Frauen oder Mogelpackung?

Am 22. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über drei eidgenössische Vorlagen ab. Nach der «Initiative für eine 13. AHV-Rente» und der «Renteninitiative» im März, kommt mit dem Referendum zur BVG-Reform zum dritten Mal dieses Jahr eine Vorlage zur Altersvorsorge an die Urne.

Was steckt genau in dem Reformpaket? Und weshalb wird es von den Frauenverbänden befürwortet, während die linken Parteien und Gewerkschaften dagegen sind?

Foto: Pexels

Nach der Annahme der 13. AHV-Rente – einer Vorlage zur 1. Säule der Altersvorsorge – steht nun mit der Reform des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) steht nun eine Vorlage zur 2. Säule, also den Pensionskassen an. Mit der Reform des BVG will der Bundesrat die berufliche Vorsorge an die gegenwärtigen Herausforderungen anpassen. «Es geht um eine bessere Absicherung von Personen mit tiefem Einkommen, um eine überällige Anpassung des Umwandlungssatzes und eine Stabilisierung der 2. Säule», fasste Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider an der Medienkonferenz Ende Juni zusammen.

Dafür sieht die Gesetzesreform drei Hauptmassnahmen vor: Die Eintrittsschwelle für die 2. Säule wird herabgesetzt, der Koordinationsabzug wird angepasst und der Umwandlungssatz wird gesenkt.

Gabriela Medici, stellvertretende Sekretariatsleiterin beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund. (Foto: SGB)

Nicht alle Erwerbstätigen sind einer Pensionskasse angeschlossen. Denn die 2. Säule hat eine Eintrittsschwelle. Diese liegt aktuell bei einem Jahreslohn von 22 Tausend und 50 Franken. Mit der Reform soll diese neu bei 19 Tausend 845 Franken liegen.

Sind Erwerbstätige der 2. Säule angeschlossen, wird dabei nicht der gesamte Lohn versichert. Zur Berechnung des versicherten Lohnes wird heute ein fixer Betrag abgezogen – des sogenannte Koordinationsabzug. Dieser fixe Betrag soll neu durch ein gleitendes Modell ersetzt werden. Demnach sollen statt des fixen Betrags immer 20% des Lohnes abgezogen werden. Damit wären immer 80% des Lohnes versichert, egal wie hoch das Einkommen ist.

Sowohl die niedrigere Eintrittsschwelle als auch der gleitende Koordinationsabzug sollen Erwerbstätigen mit niedrigen Einkommen zugutekommen. Mit der dritten Massnahme, dem tieferen Umwandlungssatz soll die Finanzierung der Renten sichergestellt werden. Der Umwandlungssatz bestimmt, wieviel des angesparten Geldes als Rente ausbezahlt werden soll. Diese Zahl soll von 6.8% auf 6% sinken.

Mit diesen Massnahmen würden sich die Renten von Personen mit tiefem Einkommen verbessern, argumentieren Bundesrat und Parlament. Ausserdem erhielten damit mehr Personen Zugang zu einer Pensionskasse.

Kompromiss oder Kuhandel?

Die Gewerkschaften sprechen hingegen von einem BVG-Bschiss. Sie haben deshalb das Referendum gegen die Vorlage ergriffen. «Das Hauptproblem ist die Senkung des Umwandlungssatzes, denn das bedeutet, dass wir für gleich viel Guthaben immer weniger Rente erhalten», erklärt Gabriela Medici, stellvertretende Sekretariatsleiterin beim

Kathrin Bertschy, Co-Präsidentin Alliance F. (Foto: Alliance F)

Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ihren Widerstand gegen die Vorlage.

Mit den Gewerkschaften sprechen sich auch die Parteien Grüne und SP gegen die BVG-Reform aus. Zustimmung findet sie hingegen nicht nur in bürgerlichen Kreisen. Auch alliance F, der Bund Schweizerischer Frauenorganisationen, empfiehlt die Reform zur Annahme. Alliance F Co-Präsidentin Kathrin Bertschy sprach in der SRF-Arena zur Vorlage gar von einer einmaligen Chance. Für Bertschy sind vor allem die Errungenschaften für Teilzeitangestellte und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen zentral. Davon würden vor allem Frauen profitieren

Was die BVG-Reform für die einzelnen Versicherten bedeutet lässt sich schwer sagen. Für das bürgerlich dominierte Parlament ist es eine dringend notwendige Reform, die zur Stabilisierung der 2. Säule beiträgt. Für die Gewerkschaften und die linken Parteien ist hingegen klar: Insgesamt zahlen die Versicherten mehr um am Ende weniger Rente zu erhalten. Und für die Frauenorganisationen handelt es sich um einen Kompromiss, von dem vor allem Frauen profitieren würden.

Somit lautet die entscheidende Frage am Abstimmungssonntag: Welches Argument fällt bei der Stimmbevölkerung mehr ins Gewicht? Die Errungenschaft für Teilzeitbeschäftigte oder die Senkung des Umwandlungssatzes für alle?