Ein Auffangnetz abseits der Sozialhilfe: Das war die Idee hinter der Überbrückungshilfe. Armutsbetroffenen Personen soll schnell und unbürokratisch unter die Arme gegriffen werden. Im Januar 2023 wurde die Überbrückungshilfe in der Stadt Bern implementiert.
Doch gegen das neue Auffangnetz gab es schon bald Widerstand. Im Januar 2024 reichten die SVP Politiker Thomas Fuchs und Janosch Weyermann eine Beschwerde ein. Die vom Berner Gemeinderat beschlossene Überbrückungshilfe sei widerrechtlich. Die Gelder würden als eine Art Sozialhilfe fungieren. Und wenn Sozialhilfegelder an ausländische Personen ausbezahlt werde, so sei das meldepflichtig. Wenn sie nicht gemeldet werden, so verstosse das gegen das Ausländerrecht. Die Beschwerde wurde nun geprüft, und die Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen gab den Beschwerdeführern recht.
Ausbezahlte Gelder müssen aber nicht zurückbezahlt werden. Die Rückabwicklung der Gelder, die 2023 ausbezahlt wurden, sei unmöglich, so Ladina Kirchen. Für das Jahr 2024 wurde noch gar keine Überbrückungshilfe ausbezahlt, denn die Beschwerde der SVP vom Januar hatte nämlich eine aufschiebende Wirkung: Die Leistungsverträge konnten nicht verlängert werden. Und das, obwohl die Nachfrage hoch war. Der für 2023 budgetierte Geldtopf für die Überbrückungshilfe musste bereits im August wieder aufgestockt werden.
Unter den Menschen, die die Überbrückungshilfe in Anspruch nahmen, waren viele migrierte Personen. Sie beziehen oft keine Sozialhilfe, obwohl sie ein Recht darauf hätten. Der Grund: Sie fürchten negative Konsequenzen für ihre Aufenthaltssicherheit. Auch für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus war die Überbrückungshilfe ein wichtige Hilfe in Not, weil sie niederschwellig in Anspruch genommen werden konnte. Karin Jenni, Co-Leiterin der Beratungsstelle für Sans Papiers, bedauert deswegen den gestrigen Entscheid. Sie hoffe, dass der Entscheid weitergezogen werde.