Mietrecht: Wem nützen die geplanten Änderungen?

Das Mietrecht betrifft in der Schweiz viele Menschen. Denn von insgesamt 4 Millionen bewohnten Wohnungen sind 2,4 Millionen gemietet. Dagegen sind 1,4 Millionen davon Wohneigentum. Das sind Zahlen vom Bundesamt für Statistik von 2022.

Jetzt sollen mit den Abstimmungen am 24. November zwei Bestimmungen im Mietrecht geändert werden. Eine der beiden Änderungen im Mietrecht betrifft die Untermiete. Wenn man als Mieter:in einen Wohn- oder Geschäftsraum mietet, darf man ihn, in Absprache mit der Eigentümerschaft, weitervermieten. Die Änderung im Gesetz will nun, dass diese Absprache schriftlich erfolgt und standardmässig auf zwei Jahre begrenzt ist. Sonst ist nach  einer Verwarnung die Kündigung zulässig.

Die zweite Änderung betrifft den Eigenbedarf: Eigentümer:innen können, wenn dringender Eigenbedarf besteht, ihren Mietenden kündigen, selbst wenn zuvro etwas anderes vereinbart war. Die Abstimmungsvorlage will nun den Begriff dringend in bedeutend und aktuell ändern. Was bedeuten die Änderungen im Endeffekt? Welche Absichten und Befürchtungen sind damit verbunden? Die Pro und Kontras zu den beiden Vorlagen sind im Beitrag zu hören.