Regierungsrat Pierre Alain Schnegg geniesst Immunität, auch für vermeintlich diskriminierende Aussagen. Der Grosse Rat stellte sich gestern hinter Schnegg.Im Juni wurde Anzeige gegen Pierre Alain Schnegg erhoben. Der Vorwurf: Schnegg habe sich in einem Interview im Tagesanzeiger vom 3. Mai diesen Jahres diskriminierend geäussert haben. Er legte darin dar, dass anscheinend Roma Clans den Schutzstatus S ausnutzen würden. Er spricht von Clan-Kriminalität. Der Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine müsse deswegen abgeschafft werden. Daten für diese Aussagen lieferte er keine. Mit dieser Aussage würde die Rassismusstrafnorm verletzt. Da Schnegg ein Regierungsratsmitlied ist, konnte die Staatsanwaltschaft des Kantons nicht direkt mit den Ermittlungen beginnen: Die Staatsanwalt musste um eine sogenannte «Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung» von Schnegg ersuchen.
Das heisst: Da Pierre Alain Schnegg diese Aussage in seiner Rolle als Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor des Kantons tätigte, geniesst er eigentlich von Amtes wegen Immunität für diese Aussage. Wenn gegen ihn doch ermittelt werden soll, dann braucht es eben eine Ermächtigung.
Diese kann der grosse Rat des Kantons erteilen. Das Büro des Grossen Rates empfahl bei der gestrigen Debatte dem Parlament, diese Ermächtigung nicht zu erteilen. Der Grosse Rat folgte der Empfehlung: Der Rat lehnte die Ermächtigung ab. Das Kantonsparlament stellte sich somit hinter seinen Sozialdirektor, und zwar deutlich: 108 Grossratsmitglieder stimmten gegen die Aufhebung der Immunität, 28 dafür. 19 enthielten sich ihrer Stimme.
Die Immunität von Regierungsrat Schnegg wird somit nicht aufgehoben. Die Anzeige gegen ihn bleibt erfolglos.