Reiseverbot für Vorläufig Aufgenommene
Vorläufig Aufgenommene Geflüchtete dürfen künftig nur noch in Ausnahmefällen aus der Schweiz ausreisen. Die rechtsbürgerliche Parlamentsmehrheit hat entschieden, ein grundsätzliches Reiseverbot ins Gesetz zu schreiben. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie jedes Mal eine Ausnahmebewilligung beantragen müssen, wenn sie beispielsweise Familienmitglieder in anderen Schengen-Staaten besuchen möchten. Ob die Behörden dem Antrag stattgeben wollen, wird jeweils im Einzelfall ... >