«Nur Ja heisst Ja»-Lösung ins Sexualstrafrecht
Wie schützt man Betroffene am besten vor sexualisierter Gewalt? Darüber berät derzeit das Parlament im Rahmen der Revision des Sexualstrafrechts. Das Parlament bevorzugt die so genannte Ablehnungs- oder «nur Nein heisst Nein»-Lösung. Diese geht davon aus, dass sexuelle Handlungen nur dann bestraft werden sollen, wenn sie explizit gegen den Willen der betroffenen Person geschehen. Menschenrechts-, Frauen- und Opferschutz-Organisationen hingegen plädieren für die so genannte Zustimmungs- ... >