Quellenschutz für Journalist*innen unter Beschuss
Quellenschutz beschreibt das Recht von Journalist*innen, ihre Informant*innen geheim zu halten. Erhalten sie zum Beispiel ein Dokument mit brisanten Informationen über die sie berichten, sind sie vor Behörden nicht dazu verpflichtet, über ihre Quellen Auskunft zu geben. Dies gilt ebenso für weitere Berufsgruppen wie etwa Ärzt*innen oder Psycholog*innen. Dieser Quellenschutz soll nun im Zuge der Revision des Schweizerischen Nachrichtendienstgesetzes aufgeweicht werden. Konkret könnten ... >