«Eine harte Ohrfeige für non-binäre Menschen!»
In der Schweiz werden Personen ab dem Zeitpunkt der Geburt im Personenstandsregister als «männlich» oder «weiblich» eingetragen. Es ist nicht zulässig, den Eintrag offen zu lassen oder eine weitere Geschlechtskategorie zu wählen. Non-binäre Personen, die sich also weder als weiblich oder männlich identifizieren, sind so gezwungen, sich trotzdem einer Geschlechtskategorie zuzuweisen. Dasselbe gilt für intergeschlechtliche ... >