Hürden abbauen im Einbürgerungsrecht – das ist seit jeher ein linkes Anliegen in der Schweizer Politik. Nicht zuletzt, weil grösstenteils das Wahl- und Stimmrecht noch immer mit dem Bürgerrecht verknüpft ist.
Im Berner Kantonsparlament, dem Grossen Rat, müssen solche Anliegen immer wieder gegen eine deutliche bürgerliche Mehrheit verteidigt werden. So wird es auch diese Woche wieder geschehen. Die Grüne Grossrätin Anna de Quervain hat eine Motion eingereicht, die verlangt, dass eine Einbürgerung auch nach einem Gemeindewechsel möglich ist.
Heute müssen Ausländer*innen, die im Kanton Bern ein Einbürgerungsgesuch stellen wollen, seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbruch in der gleichen Gemeinde wohnhaft sein. «In einer Zeit, in der man im selben Quartier umziehen kann, dabei aber die Gemeinde wechselt, ist das kein relevantes Kriterium mehr», begründet de Quervain ihren Vorstoss, «diese Bestimmung ist einfach nicht mehr zeitgemäss.» Die Zahl jener Fälle, die von dieser Regel betroffen sind, sei zwar überschaubar, aber ihr gehe es auch um die Symbolwirkung, sagt die Grossrätin.
Eine weitere Motivation für Anna de Quervain ist der beschränkte Handlungsspielraum der Kantone: «Beim Bürgerrecht haben Kantone relativ wenig Spielraum, was die Bedingungen angeht.» Das Meiste sei im Bundesrecht vorgegeben. Bezüglich einer Mindestwohndauer in einer Gemeinde macht das Bürgerrecht aber keine Vorgaben. Diesen Handlungsspielraum solle der Kanton Bern nutzen, wenn er schon vorhanden ist, meint Anna de Quervain.
Weil das Kantonsparlament bürgerlich dominiert ist und weil der Regierungsrat in seiner Antwort keine Notwendigkeit sieht, das Einbürgerungsrecht entsprechend anzupassen, rechnet sich die Grossrätin der Grünen keine grossen Chancen für ihren Vorstoss aus. Dennoch sei es wichtig das Thema immer wieder anzusprechen: «Es gibt bei der Einbürgerung immer noch viele Hürden, deshalb müssen wir hier einfach dranbleiben.»